Prozess vor Bonner Landgericht Hennefer sollen Shisha-Tabak geschmuggelt haben

BONN/HENNEF · Ein Vater und sein Sohn sollen große Mengen Shisha-Tabak aus dem Iran nach Deutschland geschmuggelt haben - insgesamt soll ein Schaden von 160.000 Euro entstanden sein. Seit Montag müssen sich die Hennefer in Bonn vor Gericht verantworten.

Der Prozess um den Schmuggel von Wasserpfeifentabak im großen Stil war am Montag noch gar nicht richtig gestartet, da war er schon wieder zu Ende. Nicht zuletzt weil nur einer der beiden angeklagten Shisha-Importeure – Vater und Sohn aus Hennef – am Montag im Gerichtssaal des Bonner Landgerichts erschienen war. Der 67-jährige Senior sei wegen einer akuten Erkrankung beim Arzt, erklärte dessen Verteidigerin.

Ein Attest sei unterwegs. Dem angeklagten Duo wirft die Bonner Staatsanwaltschaft vor, Zollabgaben in 55 Fällen gewerblich hinterzogen zu haben. Bei der Ausfuhr des Shisha-Tabaks sollen sie in den Jahren 2012 bis 2014 nur ein Viertel des Marktwertes angemeldet und damit mindestens 160.000 Euro hinterzogen haben. Ein zweiter Vorwurf der Anklage, dass die Shisha-Ware nach dem „Vorläufigen Tabakgesetz“ einen zu hohen Feuchtigkeitsgehalt – über 5 Prozent – hat, ist allerdings hinfällig. Das Gesetz ist seit Mai 2016 außer Kraft.

Die persischen Tabakimporteure haben beteuert, dass der Wert ihres Tabaks nicht so hoch gewesen sei, wie der deutsche Zoll ihnen vorrechnet; der Preis ihrer Waren, die sie von Tabakbauern aus dem Iran beziehen, sei niedriger als etwa Tabak aus Ägypten. Die Anklage hingegen rechnet ihnen vor, dass sie im ersten Fall für die Anmeldung von 36 Kilo Shisha-Tabak einen Wert von nur 70 Euro angegeben hätten, tatsächlich soll er 404,46 Euro betragen.

Im größten Einzelfall im Oktober 2013 wurde für 1900 Kilo Tabak statt 16.317 Euro nur ein Wert von 3345 Euro angegeben. Bereits vor dem Prozesses hatten die Richter der Wirtschaftsstrafkammer versucht, einen Gutachter zu finden, der ihnen, so der Vorsitzende Hinrich de Vries, „objektive Angaben zum tatsächlichen Wert des Tabaks“ machen kann. Sie seien aber nicht fündig geworden. Nicht zuletzt wegen der Unsicherheiten schlug das Gericht vor, die Verfahren gegen Verhängung einer Geldstrafe über 90 Tagessätze einzustellen.

Aber der Vorschlag wurde nicht angenommen: Sowohl Staatsanwaltschaft, wie auch der 39-jährige Junior winkten ab. Der Ankläger, weil er sicher ist, dass er den Nachweis führen kann. Der Sohn hingegen hofft auf Freispruch: „Unser Mandant hat keine große Bereitschaft, sich verurteilen zu lassen“, formulierte es sein Verteidiger. Schließlich wurde der Prozess vertagt, damit „alle noch mal über den Vorschlag nachdenken“ können. Und der Senior gesunden kann.

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