Brutaler Überfall Horrorclowns aus Hennef bald vor Gericht
Bonn/Hennef · Das Bonner Landgericht erhebt Anklage gegen ein 24 und 29 Jahre altes Duo wegen versuchten schweren Raubes. Die Hennefer sollen ihre Opfer geschlagen und bedroht haben. Mit Horror-Clownsmasken verkleidet stürmten sie die Wohnung eines 20-Jährigen.
Es war Weihnachten vor genau vor zwei Jahren, als sich in den frühen Morgenstunden des zweiten Feiertages zwei junge maskierte Männer mit martialischen Tritten gegen die Eingangstür gewaltsam Zutritt in ein Haus in Hennef verschafften. Mit Horror-Clownsmasken verkleidet, stürmten sie in die Wohnung eines 20-Jährigen: Der ältere Clown trug zudem eine Kettensäge in der Hand, der andere ein Messer. Dann forderten die gruseligen Gestalten Geld und warfen kurzzeitig die Kettensäge an. Aber der junge Bewohner wie auch sein 19-jähriger Freund, der sich dort aufhielt, hatten keinen Cent. Als die Clownsgestalten nichts fanden, traten sie den Rückzug an, drohten jedoch, in einer Woche wiederzukommen.
Wegen versuchten besonders schweren Raubes müssen sich die beiden 29 und 24 Jahre alten Angeklagten aus Hennef demnächst vor dem Bonner Landgericht verantworten, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich gestern mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall ursprünglich vor dem Siegburger Amtsgericht angeklagt. Aber die Schöffenrichter entschieden im bereits eröffneten Verfahren, diesen äußerst brutalen Fall doch an ein höheres Gericht nach Bonn zu verweisen, da es zu einer höheren Strafe – mehr als vier Jahre – verurteilen kann. Abgesehen von dem Horrorauftritt sollen die beiden den Opfern laut Anklage übel mitgespielt haben: Nach Schlägen mit der Faust und der ausgeschalteten Kettensäge erlitt der 20-Jährige Schürf- und Schnittwunden und eine Nasenbeinfraktur.
Der 19-Jährige war bis zur Bewusstlosigkeit geprügelt worden und musste an der Hand genäht werden. Die Hintergründe der Tat sind noch ungeklärt. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Aber ein zweiter Raubüberfall im August 2017, der jedoch vor einer anderen Bonner Kammer verhandelt wird, nährt den Verdacht, dass es sich um eine Auseinandersetzung im Drogenmilieu gehandelt haben könnte. Die Angeklagten sind vielfach vorbestraft. Zurzeit sitzen sie in Untersuchungshaft oder verbüßen eine Haftstrafe.