Tat in Hennef Horrorclowns stehen nach Überfall vor Gericht

HENNEF · Zwei 29- und ein 24-Jähriger sollen mit Horrorclownmasken und einer Kettensäge zwei junge Männer in ihrer Wohnung in Hennef überfallen haben. Nun müssen sie sich vor dem Bonner Landgericht verantworten.

 Im Gegensatz zum bunten Zirkusclown sehen sie gruselig aus - Die sogenannten Horrorclowns verhalten sich zum Teil kriminell und können wie im Fall eines 24- und 29-Jährigen aus Hennef vor Gericht landen.

Im Gegensatz zum bunten Zirkusclown sehen sie gruselig aus - Die sogenannten Horrorclowns verhalten sich zum Teil kriminell und können wie im Fall eines 24- und 29-Jährigen aus Hennef vor Gericht landen.

Foto: dpa

Zwei junge Männer im Alter von 24 und 29 stehen seit Dienstag vor dem Bonner Landgericht. Den Angeklagten wird vorgeworfen, am zweiten Weihnachtsfeiertag vor drei Jahren zwei junge Männer in ihrer Wohnung in Hennef überfallen zu haben. Dabei sollen sie Horrorclownsmasken getragen und einen 20-Jährigen und seinen 19-jährigen Freund mit einer Kettensäge bedroht und verletzt haben.

Der Tat vorausgegangen war laut Aussage des 29-Jährigen exzessiver Drogenkonsum. „An dem Abend habe ich Schnaps getrunken, Amphetamine genommen und zum ersten Mal in meinem Leben gekokst“, so der Angeklagte. Gemeinsam mit Freunden wollten sie dann auf der Konsole Playstation spielen, bis sie bemerkten, dass ihnen dafür ein Controller fehlte. In seinem Rausch ging der 29-Jährige rund drei Kilometer zu Fuß zu sich nach Hause, um den fehlenden Controller zu holen. Zu dem Zeitpunkt lebte er mit dem 24-jährigen Angeklagten in einer Wohngemeinschaft. Auf dem Weg dahin verspürte der 29-jährige Hennefer das Bedürfnis, Marihuana zu rauchen.

Bei seinem 20-jährigen Nachbarn kaufte er für 20 Euro rund zwei Gramm Marihuana. „Mit den Drogen stimmte aber irgendetwas nicht“, sagte der 29-Jährige. „Die haben mich hintergangen.“ Daraufhin habe er seinen Nachbarn nicht nur eine Lektion erteilen, sondern auch seine 20 Euro zurückhaben wollen. In seinem Drogenrausch erinnerte sich der Hennefer daran, dass im Schuppen seiner Wohngemeinschaft noch eine Kettensäge liegt. Als der 24-Jährige mitbekam, was sein Mitbewohner plante, begleitete er ihn. Laut eigener Aussage, um die Situation zu deeskalieren. Den Vorwurf, dass sie bei dem Überfall Horrorclownmasken getragen haben sollen, weisen beide von sich. Auch ein Messer soll entgegen der Anklageschrift nicht verwendet worden sein.

Angeklagter soll in 80 Fällen mit Amphetaminen gehandelt haben

Mit Kettensäge bewaffnet, traten die Angeklagten die Glastür ein und verschafften sich Zutritt zu der Wohnung. Entgegen der Erwartungen der Angeklagten gingen der 20-Jährige und sein 19-jähriger Freund auf sie los. Während der nachfolgenden Schlägerei erlitt der 20-Jährige Schürf- und Schnittwunden und eine Nasenbeinfraktur. Der 19-Jährige wurde bis zur Bewusstlosigkeit geprügelt und musste an der Hand genäht werden. Währenddessen forderte der 29-Jährige seine 20 Euro zurück. Zum Zeitpunkt der Schlägerei wurde die Kettensäge nicht verwendet. Erst als sich beide Parteien beruhigt hatten, schaltete der 29-Jährige die Kettensäge ein, um seine Forderung zu untermalen. „Das war mein letztes Geld“, sagt der Arbeitslose, der seit mehreren Monaten in Köln in Untersuchungshaft sitzt. Trotz Kettensäge bekamen die beiden Hennefer die 20 Euro nicht zurück und flüchteten. Sie drohten jedoch an, in einer Woche wiederzukommen.

Dem 29-jährigen Angeklagten wird zudem vorgeworfen, in mehr als 80 Fällen gewerbsmäßig mit Amphetaminen gehandelt zu haben. Der 24-Jährige soll ihm dabei geholfen haben. Bei der Hausdurchsuchung fand die Polizei unter anderem rund ein Kilogramm Amphetamine im Kühlschrank. Am Freitag wird der Prozess am Bonner Landgericht fortgeführt.

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