Verhandlung am Landgericht Kurzer Prozess für mutmaßlichen Dealer aus Hennef

Hennef/Bonn · Ein Dealer aus Hennef ist vor dem Bonner Landgericht angeklagt. Dem Angeklagten werden Drogenhandel und unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen. Nach nur einem Verhandlungstag wird bereits zum Ende des Monats ein Urteil erwartet.

Wegen Drogenhandels und unerlaubtem Waffenbesitz muss sich ein Hennefer vor dem Bonner Landgericht verantworten. (Symbolfoto)

Wegen Drogenhandels und unerlaubtem Waffenbesitz muss sich ein Hennefer vor dem Bonner Landgericht verantworten. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Oliver Berg

Das ging schnell: Noch am ersten Verhandlungstag um einen mutmaßlichen Dealer aus Hennef konnte die Beweisaufnahme geschlossen und plädiert werden. Dreieinhalb Jahre Gesamtfreiheitsstrafe forderte der Staatsanwalt wegen unerlaubten Drogenhandels in zwei Fällen sowie unerlaubten Waffenbesitzes für den 36-jährigen, vielfach und einschlägig vorbestraften Angeklagten. Dazu soll er eine Drogentherapie absolvieren. Sein Mandant hatte die Taten unumwunden eingeräumt und so wünschte sich der Anwalt des Angeklagten nur ein „mildes Urteil“. Die Therapie hält auch er für angeraten.

Der Mann war kein Unbekannter für die Polizei und so wurde eine Streife schnell aufmerksam, als er sich am frühen Abend des 21. Juni im vergangenen Jahr am Adenauerplatz in Hennef an einem dort abgestellten E-Bike zu schaffen machte. Offenbar versuchte er gerade, mit einem Seitenschneider das Schloss des Gefährts zu knacken. In dem von dem Mann mitgeführten Rucksack fanden die Beamten aber noch ganz anderer Dinge: 5,5 Gramm Kokain, 14,8 Gramm Amphetamin, 12,7 Gramm Marihuana sowie eine mit fünf Patronen geladene Schreckschusspistole.

Am 11. Oktober wurden die Beamten erneut fündig, diesmal in der Frankfurter Straße. Neben diversen Utensilien wie einer Feinwaage, Verpackungsmaterial, zwei Handys und 205 Euro Bargeld in „dealer-typischer Stückelung“ führte der Mann dieses Mal 35,9 Gramm Marihuana, 10,4 Gramm Amphetamin, zehn Ecstasy-Tabletten sowie 5,15 Gramm Haschisch mit sich.

Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der zweiten Tat wegen ähnlicher Delikte unter laufender Bewährung stand, dürfte es für ihn noch deutlich „teurer“ werden: Zuletzt war er am 6. September des vergangenen Jahres vom Amtsgericht Siegburg wegen unerlaubten Drogenhandels zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Wenn nichts dazwischen kommt, will die Kammer bereits in der kommenden Woche das Urteil verkünden.

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