Urteil am Landgericht Bonn Mann aus Hennef bekommt drei Jahre Haft für Raubüberfall

Hennef/Bonn · Die Tankstelle, die er überfiel, war direkt in der Nachbarschaft. Das Landgericht Bonn verurteilte am Donnerstag einen 37-jährigen drogenabhängigen Hennefer zu drei Jahren Haft.

Das Landgericht Bonn verurteilte einen 37-Jährigen wegen des Raubüberfalls auf eine Tankstelle. (Symbolfoto)

Das Landgericht Bonn verurteilte einen 37-Jährigen wegen des Raubüberfalls auf eine Tankstelle. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Oliver Berg

Zu einer Strafe von drei Jahren und einer Woche Haft wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung hat das Bonner Landgericht gestern einen 37-Jährigen aus Hennef verurteilt, der am 18. August 2022 in Uckerath eine Tankstelle überfallen und 461,67 Euro Bargeld erbeutet hatte. Da der Angeklagte zur Tatzeit betrunken war – drei Promille ergab die Blutprobe – wurde ihm verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt. Der Alkohol- und Drogenabhängige wird so schnell wie möglich für drei Jahre in eine Entziehungsanstalt eingewiesen und muss nicht ins Gefängnis. In das gestrige Urteil ist eine Strafe des Amtsgerichts Siegburg wegen Diebstahls eingeflossen, deshalb wurde noch eine Woche Haft angefügt.

Weil er Schulden hatte und Geld für Alkohol und Heroin für sich und seine ebenfalls abhängige Freundin brauchte, kam der arbeitslose Hennefer am Abend des 18. August auf die Idee, die Tankstelle in seiner Nachbarschaft zu überfallen. Er maskierte sich mit Mundschutz und Pudelmütze, griff sich einen abgebrochenen Billardqueue und bedrohte damit gegen 20.30 Uhr die allein anwesende Angestellte . Die verängstigte Frau öffnete die Kasse, holte die Schublade heraus, und als er mit einer Hand Geld herausholen wollte, entriss sie ihm den Stock. Daraufhin flüchtete er mit der Lade in eine Seitenstraße, wo er sich ausruhte.

Geständnis: Kamera zeichnete Raub auf

Inzwischen war Alarm ausgelöst worden, ein Zeuge filmte den Täter mit der Kassenschublade, sodass ihn die Polizei schnell festnehmen konnte. Der Angeklagte gestand den Raub in der Verhandlung ohne Wenn und Aber, zudem war die Tat von der Überwachungsanlage der Tankstelle aufgezeichnet worden. Die Angestellte, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, schien den Überfall zunächst gut verkraftet zu haben, ging am folgenden Tag wie gewohnt zur Arbeit, aber dann meldete sie sich eine Woche krank wegen einer sogenannten posttraumatischen Störung, die ihr noch immer zu schaffen macht, sie hat Angst und kann nachts nicht schlafen.

Kurz nach dem Urteil der 7. Großen Strafkammer kam es am Mittag vor dem Gerichtsgebäude zu einem Zwischenfall. Der 37-Jährige hatte beim Hinausgehen auf der Wilhelmstraße ein Paar entdeckt, das auf dem Bürgersteig saß. Er beschimpfte zunächst die junge Frau, entriss ihr die Handtasche und warf sie ihr ins Gesicht. Den hinzugeeilten Justizwachtmeistern sagte er, sie solle ihm seine Brieftasche zurückgeben. Als sich die Lage beruhigt hatte, ließen die Beamten den Mann gehen. Der Hintergrund des Ausrasters ist nicht bekannt.

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