Urteil vor dem Landgericht Haftstrafe wegen Vergewaltigung nach Firmenfeier in Hennef
Bonn/Hennef · Drei Jahre und zehn Monate muss ein 33-Jähriger wegen Vergewaltigung in Haft. Das Verbrechen ereignete sich auf dem Heimweg nach einer Firmenfeier in Hennef.
„Wir gehen jetzt zusammen nach Hause“, soll die Frau ihrem Arbeitskollegen nach der Firmenfeier in einer Hennefer Gaststätte angeboten haben. Offenbar nutzte der Mann den gemeinsamen Heimweg der Nachbarn zu einem Verbrechen: Nun wurde der 33-Jährige vor dem Bonner Landgericht wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Außerdem muss er seinem Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Einfach hatte es sich die 1. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Jens Rausch nicht gemacht: Es handele sich um eine schwierige Konstellation, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Der auf den ersten Blick einfache Fall habe sich als in Wirklichkeit sehr komplex entpuppt, die Beweislage war rudimentär. Da der Angeklagte vor Gericht angegeben hatte, zum Tatzeitpunkt deutlich alkoholisiert gewesen zu sein und er sich daher an so gut wie nichts erinnere, konnte sich das Gericht bei der Entscheidungsfindung nur auf die Aussagen des Opfers stützen. Man habe aber die Verantwortung, beiden gerecht zu werden, so Rausch.
Beide hatten selben Heimweg
Täter und Opfer – beide verheiratet und mit Kindern – waren Nachbarn und arbeiteten eine Zeit lang in derselben Hennefer Firma. Zum Zeitpunkt der Firmenfeier war die Frau allerdings nicht mehr dort tätig, nur der nun Verurteilte war noch als Putzmann beschäftigt. Bis zu der Aufforderung der Frau gab es auch keinerlei private Kontakte zwischen Täter und Opfer. Einzig durch einen Zufall, so zeigte sich das Gericht überzeugt, beschlossen beide, zur selben Zeit die Feier zu verlassen. Erst am Ausgang stellten sie fest, dass sie denselben Weg zu nehmen hatten.
Und der führte sie über den Parkplatz eines benachbarten Supermarkts. Beide hatten Alkohol getrunken, der Mann allerdings wohl deutlich mehr. So deutete die Frau nach ihrer Aussage einen ersten Rempler noch als versehentliches Schwanken. Ein zweiter Rempler brachte sie allerdings zu Fall und der Mann kam auf ihr zum Liegen. Dann soll er zunächst seine Hand unter ihr Dirndl geschoben und die völlig überrumpelte Frau zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Der Übergriff habe allerdings nur sehr kurz gedauert, wieder auf den Beinen habe sie den Mann weggeschubst und habe versucht davonzulaufen.
Der Täter habe aber die Kette ihrer Handtasche gegriffen und sie zurückgezogen. In der Folge habe sie dann erst den Ernst der Lage realisiert und gefürchtet, der Mann könne ihr nach dem Leben trachten. So habe sie versucht, auf ihn einzugehen, indem sie eine Zigarette mit ihm geraucht und sogar einen Kuss erwidert habe. Aus Angst, er könne sie erneut attackieren, habe sie ihn wie ein rohes Ei behandelt und sogar versucht, ihn mit den Worten „Das ist ja alles nicht so schlimm“ zu trösten. Entsprechend erschrocken und überrascht war der Verurteilte dementsprechend nach eigener Auskunft, als am nächsten Morgen die Polizei bei ihm auf der Matte stand. Das Opfer hatte sich nämlich noch in der Nacht zunächst an seinen Mann und dann an die Polizei gewandt. „Es gibt keine Zweifel, dass sie die Wahrheit gesagt hat“, so der Richter abschließend.