Urteil in Siegburg Hennefer muss wegen unerlaubten Waffenbesitzes Geldstrafe zahlen

Hennef/Siegburg · Bei Löscharbeiten eines Brandes in Hennef hat die Feuerwehr 2021 mehrere Waffen entdeckt. Der Besitzer, ein Frührentner, stand jetzt vor dem Amtsgericht Siegburg. Wegen unerlaubten Waffenbesitzes muss er eine Geldstrafe zahlen.

 Bei einem Frührentner aus Hennef wurden 2021 auf dem Dachboden Kriegswaffen gefunden. Das Amtsgericht Siegburg hat ihn nun dafür verurteilt.

Bei einem Frührentner aus Hennef wurden 2021 auf dem Dachboden Kriegswaffen gefunden. Das Amtsgericht Siegburg hat ihn nun dafür verurteilt.

Foto: Peter Kölschbach

Wegen unerlaubten Besitzes von Waffen und Kriegswaffen musste sich ein 66-jähriger Mann aus Hennef am Mittwoch vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten. Das Gericht hat ihn am Ende zu einer Geldstrafe verurteilt.

Bei den Löscharbeiten eines Brandes in seinem Wohnhaus im Mai 2021 hatte die Feuerwehr zwei schussfähige Schrotflinten, zwei stark verrostete Weltkriegskarabiner, einen schussfähigen Karabiner und eine halbautomatische Kurzwaffe auf dem Dachboden entdeckt. Hinzu kamen noch 23 Schuss scharfe Maschinengewehrmunition, 40 Schuss Kleinkaliber-Munition und vier Schuss Panzerbrechmunition. Letzteres wog besonders schwer, denn dies war ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, wie Richter Herbert Prümper ausführte. Doch diesen Vorwurf konnte der Angeklagte glaubhaft entkräften. Er habe das nicht gewusst, versicherte der Frührentner, der mit seiner Ehefrau einen kleinen Schrotthandel betreibt.

Munition war teilweise in einem Setzkasten drapiert

„Ich habe verschiedenes gesammeltes Zeug, zwei Zigarrenkisten voll“, sagte der gelernte Schreiner, der nach Aussage seines Anwaltes den Spitzboden, auf dem die Waffen und die Munition lagerten, seit Jahren nicht mehr betreten hat. Die Munition war teilweise in einem Setzkasten drapiert, und es waren auch noch Gegenstände seines Vaters auf dem Dachboden vorhanden, wie sein Anwalt sagte. Teils seien es Fundstücke gewesen, die über 30 Jahre im Bach gelegen hätten, teils Munition, die er vor 40 Jahren von einem Jäger und seinem verstorbenen Schwager geschenkt bekommen habe, versicherte der Angeklagte.

Auf die Frage einer Schöffin, warum er denn das ganze Zeug nicht entsorgt habe, berichtete er von seiner großen Sammelleidenschaft, die der Anwalt bestätigte. Das ganze Haus sei in Unordnung gewesen, als die Polizei die Waffen, die der 66-Jährige freiwillig der Polizei ausgehändigt hatte, sicherstellte. „Er hat sogar noch bei der Sichtung geholfen“, sagte der Anwalt.

Angeklagter zeigt sich geständig und kooperativ

Richter Prümper glaubte den Ausführungen des Mannes und erklärte, dass der Besitz von Kriegswaffen nur vorsätzlich strafbar sei. Außerdem war der Angeklagte geständig und kooperativ, und er ist nicht vorbestraft. „Eine Benutzung war nicht beabsichtigt, die Panzermunition für ihn als Laien nicht erkennbar“, sagte der Richter, der das Verfahren trotzdem nicht einstellen wollte. Schließlich hätte die Möglichkeit bestanden, dass andere, etwa beim Verkauf des Hauses, in den Besitz dieser Waffen hätten kommen können, begründete er dies.

Die Staatsanwältin erkannte bei ihrer Strafzumessung an, dass der Angeklagte alles eingeräumt hatte und auf die Rückgabe der Waffen verzichtete. Zudem habe die Art des Vorfindens bestätigt, dass kein Gebrauch davon gemacht worden sei, die Waffen seien teilweise funktionslos gewesen. So forderte sie in diesem minderschweren Fall eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 30 Euro. Der Richter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft in seinem Urteil. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.