Amtsgericht in Siegburg Mutmaßlicher Einbrecher schweigt zu den Taten

Siegburg · Der Staatsanwalt legt dem 29-jährigem Mehrfachtäter fünf Wohnungseinbrüche zur Last.

 Fünf Mal soll der 29-Jährige in Wohnungen eingebrochen sein.

Fünf Mal soll der 29-Jährige in Wohnungen eingebrochen sein.

Foto: picture alliance / dpa

Der angeklagte 29-jährige Mann, gebürtig aus Siegburg und derzeit wohnhaft in Niederau in Hessen, soll zwischen April und Juli 2014 fünf Wohnungseinbrüche in Sankt Augustin und einen Einbruch in den Kindergarten Sankt Margareta in Königswinter verübt haben. Das wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Terrassentüren, Fenster, sogar ein Dach soll er aufgebrochen haben, elektrische Geräte, Schmuck und Bargeld waren die Beute.

Der Mann ist schon polizeibekannt und hat so einiges auf dem Kerbholz: Betrug, Verstöße gegen das Waffengesetz und Urkundenfälschung sind in einem Auszug aus dem Bundeszentralregister vermerkt. Bis 2018 steht der Mann noch unter Führungsaufsicht, die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat bei der Wirtschaftsstrafkammer jüngst einen Strafbefehl beantragt. Grund genug für das Schöffengericht am Amtsgericht Siegburg unter Vorsitz von Richter Hauke Rudat, sich zunächst ein Bild von den Lebensverhältnissen des Angeklagten zu machen.

Er habe die Hauptschule in der neunten Klasse abgebrochen, weil er für die Schule nicht mehr tragbar war, erklärte er dem Gericht. Er wäre so etwas wie ein Zappelphilipp gewesen und habe dann in Köln eine psychologische Betreuung erhalten als Vorbereitung für „eine Auslandsmaßnahme“. Daraus wurde aber nichts, anschließend habe sich seine Familie um ihn gekümmert. „Ich komme aus gutbürgerlichem Haus“, erklärte der Angeklagte. Aber schließlich sei er in falsche Kreise geraten, mit Drogen wie Marihuana, Amphetaminen und Kokain in Kontakt gekommen und straffällig geworden.

Seine beiden Großväter hätten versucht, ihn zum IT-Spezialisten auszubilden, aber er habe gar nicht arbeiten können. Nach Verbüßung einer Haftstrafe im Juni 2013 sei er zunächst nach Frankfurt, von dort dann nach Niederau gezogen und sei jetzt Inhaber zweier Firmen, eine dritte sei in Gründung. Dort werde er von einem IT-Spezialisten unterstützt und arbeite an „Web-Development“ und elektronischen Bezahlsystemen.

Wie er die Firmen habe anmelden können bei den Vorstrafen, wollte Rudat wissen. Da gebe es Möglichkeiten etwa in Asien oder Südamerika, ließ der Angeklagte wissen. Weil der Mann sich zu den ihm vorgeworfenen Taten nicht äußerte, beendete Richter Rudat die Sitzung und ordnete einen Folgetermin für Dienstag, 24. Mai, an.

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