Elf Jahre Gefängnis für Vater aus Hennef Angeklagter missbrauchte Tochter über sieben Jahre hinweg

Hennef/Bonn · Vier Stunden lang gab das Mädchen in der Sitzung einen Einblick in ihr Martyrium. In ihrer Familie hatte sie keine Unterstützung erfahren. So fand sie schließlich doch noch Hilfe.

Vor dem Bonner Landgericht wurde der 42-Jährige Vater zu elf Jahren Gefängnis verurteilt.

Vor dem Bonner Landgericht wurde der 42-Jährige Vater zu elf Jahren Gefängnis verurteilt.

Foto: dpa/Daniel Naupold

Sie habe einen strengen Vater und ihre Familie sei „scheinreligiös“. So gab der Vorsitzende Richter einen Teil der nicht-öffentlichen Zeugenaussage eines heute 13-jährigen Mädchens bei der Urteilsbegründung wieder: Zu elf Jahren Haft hatte die zweiten Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Wolfgang Schmitz-Justen den 42-jährigen leiblichen Vater des Kindes verurteilt. Er hatte seine Tochter seit ihrem fünften Lebensjahr über sieben Jahre hinweg unzählige Male missbraucht, vergewaltigt und misshandelt. Der angeklagte Vater hatte in dem Prozess die Taten bestritten.

Begonnen hatte das Martyrium der Tochter kurz nach der Geburt einer Schwester. Der erste Übergriff ereignete sich unter der Dusche. In den folgenden Jahren wurden die Taten immer schamloser und brutaler. Nach einiger Zeit schreckte der Vater auch vor Vergewaltigungen und anderen Misshandlungen nicht mehr zurück. Auch nach außen hin wurde das Mädchen ihrem Bruder gegenüber sichtlich benachteiligt: „Der durfte sich viel freier bewegen“, so Schmitz-Justen. Die älteste Tochter der Familie hingegen musste kochen, im Haushalt helfen und hatte so aufgrund ihrer Verpflichtungen nur wenig Freizeit, die sie mit Freundinnen verbringen konnte.

120 Seiten für den Sachverständigen

Im Oktober vergangenen Jahres hatte sich das Mädchen seiner besten Freundin anvertraut. Gemeinsam bemühten sie sich erfolgreich um Hilfe. Wie sich später zeigte, hatte der Mann sogar vergeblich versucht, sich dieser Freundin intim zu nähern. Volle 70 Seiten umfasst das Protokoll der Taten, die das Kind während der Ermittlungsarbeiten aufarbeiten musste. Dazu kamen später noch einmal 120 Seiten für einen Sachverständigen. Nachhaltig beeindruckt war das Gericht von der Anhörung des Opfers als Zeugin: Vier Stunden lang hatte das Mädchen dem Gericht in nicht-öffentlicher Sitzung einen Einblick in die letzten sieben Jahre seiner Kindheit gegeben. Eine Belastung für das Kind, die der Vater seiner Tochter mit einem Geständnis hätte ersparen können und die sich auch in dem hohen Strafmaß widerspiegelt. Der Einblick habe das Gericht schockiert, so der Richter. Im Schnitt alle zwei Tage sei es zu Übergriffen durch ihren Vater gekommen, hatte das Mädchen gesagt. Das wären über tausend Taten.

Erstaunt war das Gericht auch über die Reaktion der Mutter: „Sie schlägt sich auf die Seite des Vaters“, so Schmitz-Justen. So lebe das Kind seit vergangenem Herbst nicht mehr bei seiner Familie. Der Richter stellte außerdem ein hohes Maß an Bigotterie bei dem Verurteilten fest: So fand sich unter den Vorstrafen des sich nach außen religiös gebenden Mannes auch eine Verurteilung wegen illegaler Drogeneinfuhr: „Erstaunlich für jemanden, der nichts mit Drogen zu tun haben will“, stellte der Richter fest. Und das sei nicht die einzige Lebenslüge: Auch mit der Treue halte er es nicht so genau, wie sich in der Tatsache zeige, dass er mit einer anderen Frau ein weiteres Kind gezeugt habe.

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