Städtisches Gymnasium in Hennef Stadt Hennef lehnt zusätzliche Eingangsklasse ab

Hennef · Das Städtische Gymnasium Hennef soll im Sommer keine zusätzliche Eingangsklasse erhalten. Die Verwaltung möchte bei fünf Klassen bleiben. Damit müsste die Schule 19 Kinder ablehnen.

 Das Städtische Gymnasium Hennef soll im Sommer nicht mehr als 145 Kinder aufnehmen.

Das Städtische Gymnasium Hennef soll im Sommer nicht mehr als 145 Kinder aufnehmen.

Foto: Hannah Schmitt

Am Städtischen Gymnasium Hennef soll es für das kommende fünfte Schuljahr keine zusätzliche Eingangsklasse geben – wie es Eltern gewünscht und die Schulleitung beantragt hatte. Die Stadt Hennef will als Schulträger an der Fünfzügigkeit festhalten. Wie Schuldezernent Martin Herkt am Freitag bei einem Pressegespräch mitteilte, hätten die Ratsfraktionen und die Stadt am Donnerstag ausführlich über die Thematik beraten. Einen entsprechenden Beschluss soll der Schulausschuss in einer Sondersitzung am Mittwoch, 13. März, 18 Uhr, in der Meys Fabrik fassen.

Wie berichtet, haben sich am einzigen Hennefer Gymnasium mehr angehende Fünftklässler angemeldet, als Plätze vorhanden sind. 164 wollen die Schule Stand Donnerstag besuchen, Platz ist für 145. Diese Information rief bei vielen Eltern eine große Verunsicherung hervor. Eine Mutter startete eine Petition im Internet, die 825 Unterstützer unterzeichneten, darunter 635 aus Hennef. Zahlreiche Eltern wandten sich direkt an Bürgermeister Klaus Pipke und plädierten dafür, allen Kindern einen Platz zu bieten. Sie äußerten die Befürchtung, dass bei einer möglichen Auswahl mittels Losverfahren gerade Kinder mit uneingeschränkter Gymnasialempfehlung auf der Strecke bleiben könnten. Zudem kritisierten einige, dass die Stadt auf eine weitere Klasse verzichten wolle, um die Gesamtschule Hennef-West zu stärken. Dort sind noch 59 Plätze frei. Der Schulleiter des Gymnasiums, Martin Roth, beantragte deshalb eine Mehrklasse, die aus seiner Sicht räumlich machbar ist. Dem widerspricht die Stadt jedoch. Ein sechster Zug sei im Gebäude nicht darstellbar, so Herkt. Die Verwaltung sieht zudem den Bedarf nicht.

Schulleiter soll Empfehlung berücksichtigen

Die Beschlussvorlage für den Ausschuss und den Rat lautet nun: Dem Antrag auf Bildung einer Überhangklasse wird nicht entsprochen. Die Zügigkeit des Städtischen Gymnasiums bleibt bestehen. Zudem solle der Schulleiter bei der Auswahl der Schüler alle zur Verfügung stehenden Kriterien anwenden. Und weiter: „Insbesondere ist dem Schulträger die Berücksichtigung aller angemeldeten Schüler mit einer uneingeschränkten Gymnasialempfehlung wichtig.“ So solle sich ein gegebenenfalls erforderliches Losverfahren auf ein Minimum reduzieren. Darüber entscheidet zunächst der Schulausschuss. Der endgültige Beschluss des Rates solle per Dringlichkeitsentscheid folgen, da das Anmeldeverfahren bis zum 22. März abgeschlossen sein müsse, sagte Herkt. Die Stadt begründet diese Entscheidung unter anderem mit der Schulentwicklungsplanung für die Gesamtschulen Meiersheide (sechszügig) und Hennef-West (siebenzügig) sowie das Gymnasium (fünfzügig). „Wir sind der Meinung, es wäre das falsche Signal, aufgrund des Anmeldeüberhangs die Siebenzügigkeit der Gesamtschule Hennef-West zu verändern und ihr die Gymnasialkinder wegzunehmen“, so Herkt.

Ein Blick auf die Anmeldezahlen der Kinder, die in Hennef wohnen, an den weiterführenden städtischen Schulen zeigt: An der Gesamtschule Hennef-West haben sich im Gegensatz zur Meiersheide bislang überwiegend Kinder mit Realschul- oder Hauptschulempfehlung angemeldet. Zwölf haben eine uneingeschränkte oder eingeschränkte Gymnasialempfehlung. Für das Gymnasium entschieden sich 136 Schüler mit uneingeschränkter Gymnasialempfehlung, hinzu kommen 13 mit eingeschränkter Gymnasial- sowie sieben mit Realschulempfehlung.

„Die Stadt entscheidet, sie wird ihre Motive haben“, kommentierte Schulleiter Martin Roth die Information am Freitag. „Wir bereiten nun alles Notwendige vor und versuchen, den Eltern so schnell wie möglich Sicherheit zu geben. Die Unsicherheit ist das Schlimmste für die Kinder.“ Er sagte mit Blick auf den Beschlussvorschlag aber auch: Die Schulformempfehlung gehöre nicht zu den festgelegten Auswahlkriterien der Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I des Landes. Sie heranzuziehen, sei aus seiner Einschätzung nicht zulässig, sagte Roth. Schuldezernent Herkt sagte hingegen auf Nachfrage: „Ich habe noch keinen Beleg dafür bekommen, ob die Empfehlung nicht am Ende doch gilt.“

Das NRW-Schulministerium bestätigte, dass die Empfehlung nicht verbindlich sei. Zu den sieben Kriterien zählen laut Prüfungsordnung etwa Geschwisterkinder, der Schulweg oder ein Losverfahren. Für den Schulleiter kommen für das Gymnasium vor allem die Geschwisterkinder und das Losverfahren in Frage. Martin Roth: „Wir werden die Kriterien aber noch einmal ganz intensiv prüfen.“

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