Rechtmäßige Sperrung Stadt Hennef darf Liegewiese am Allner See sperren

Hennef · Die Stadt Hennef darf die Liegewiese am Allner See aufgrund der Corona-Pandemie sperren. Das Verwaltungsgericht hatte einen Eilantrag eines Hennefers abgewiesen.

 Die Liegewiese am Allner See in Hennef ist noch bis Ende August gesperrt.

Die Liegewiese am Allner See in Hennef ist noch bis Ende August gesperrt.

Foto: Christof Schmoll

Die Stadt Hennef darf die Nutzung der Liegewiese am Allner See wegen einer zu hohen Corona-Ansteckungsgefahr derzeit untersagen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 30. Juli entschieden und damit einen Eilantrag eines Hennefer Bürgers abgelehnt. Das teilte die Pressestelle des Verwaltungsgerichts nun mit.

Seit Ende Mai gilt am Allner See ein zunächst bis Ende August befristetes Aufenthaltsverbot. Die Stadt hatte es auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Mit der Begründung, dass angesichts der relativ kleinen, nicht umzäunten Fläche mit einem zu hohen und nicht kontrollierbaren Andrang von Badelustigen an Sommertagen zu rechnen sei, bei dem die Einhaltung des Abstandsgebotes nicht gewährleistet werden könne. Ein Hennefer Bürger hatte sich mit einem Eilantrag gegen das Aufenthaltsverbot gewandt und vorgetragen, im Zuge der fortschreitenden Lockerungen der Corona-Beschränkungen müsse es auch möglich sein, die Spiel- und Liegewiese am Allner See wieder freizugeben.

Dem folgte das Gericht nicht. Es hält das Verbot für verhältnismäßig. Denn die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW halte weiter am Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen fest. Da dieser sich am Allner See realistischerweise nicht anders verwirklichen lasse, sei das Aufenthaltsverbot erforderlich, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Zugangskontrolle ist laut Stadt nicht möglich

Die Stadt habe nachvollziehbar dargelegt, so das Verwaltungsgericht, dass sich zur Wahrung des Abstandsgebots maximal 300 Menschen auf der Wiese aufhalten dürften. Erfahrungsgemäß kämen an durchschnittlichen Sommertagen jedoch zwischen 800 und 1000 Besucher. Es sei auch nicht ersichtlich, wie die Stadt die Besucheranzahl auf 300 hätte beschränken können, um das Abstandsgebot zu gewährleisten. Denn es sei realitätsfern anzunehmen, Erholungssuchende würden eine festgelegte Höchstgrenze ohne ein Kontroll- und Einlasssystem beachten. Eine Zugangskontrolle sei aber nicht möglich, da das Gelände nicht umzäunt sei. Wegen der erheblichen Gefahr für die Allgemeinheit sei es den Bürgern zumutbar, für einen begrenzten Zeitraum auf Erholung am Allner See zu verzichten, so das Gericht. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen.

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