Bebauung in Bröl Untersuchungen zum Artenschutz sollen im Herbst fertig sein

HENNEF · Gegen die Neubaupläne in Bröl richtet sich eine Anwohner-Initiative, die von Werner Hußmann angeführt wird. Auch eine Modifizierung der Pläne des Investors fand bei den Anwohnern kein Wohlwollen.

 Pure Idylle: Blick von der Straße "Am Steg" Richtung alter Villa

Pure Idylle: Blick von der Straße "Am Steg" Richtung alter Villa

Foto: Ingo Eisner

Alle Jahre wieder gibt es Ärger bei geplanten Bauvorhaben in Bröl. In der Diskussion steht seit dem vergangenen Jahr das Vorhaben eines Investors, zwischen der Straße "Am Steg" und dem "Flutgraben" neun großzügige Häuser mit einer Gesamthöhe von jeweils neun Metern samt neun Garagen und einer Straße zu bauen, die den "Flutgraben" mit der Straße "Am Steg" verbindet und über Stellplätze verfügen soll.

Gegen diese Pläne richtet sich eine Anwohner-Initiative, die von Werner Hußmann angeführt wird. Auch eine Modifizierung der Pläne des Investors fand bei den Anwohnern kein Wohlwollen. Vor einer Sitzung des Umweltausschusses vor Monaten hatte Hußmann, der Ausschussvorsitzenden Elisabeth Keuenhof eine Liste mit 145 Unterschriften von Bröler Bürgern überreicht, die sich gegen das geplante Vorhaben wenden.

Dreh- und Angelpunkt ist allerdings der Paragraf 34 des Baugesetzbuches. "Die Planungshoheit liegt bei der Stadt", sagte Gertraud Wittmer, Leiterin des Planungsamtes der Stadt Hennef. Die Bebauung würde sich laut Paragraf 34 des Baugesetzbuches in das Gesamtbild einfügen. Laut Flächennutzungsplan sei die Fläche seit 1972 für Wohnbebauung vorgesehen. Da es ein Geschäft der laufenden Verwaltung wäre, seien die Pläne nicht mehr Gegenstand einer Diskussion.

Hußmanns Anwalt hatte in einem Schreiben an Bürgermeister Klaus Pipke bereits vor Monaten Zweifel gehegt und Bedenken geäußert, ob derartige Pläne ohne Bebauungsplan durchgeführt werden können. Es lägen "qualifizierte, städtebauliche Gründe von besonderem Gewicht vor, die einer Zulassung des Vorhabens nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches entgegen stehen".

"Bei den noch ausstehenden Untersuchungen des Gebietes gibt es keinerlei qualitative Unterschiede zu einem Verfahren, das mit einem Bebauungsplan durchgeführt wird", versicherte Wittmer bereits vor einigen Monaten. Zudem würde ein Bebauungsplan Geld kosten, das von der öffentlichen Hand finanziert werden müsse.

Die Zerstörung der wenigen Flussauenlandschaften der Bröl und des Lebensraumes schützenswerter Tiere wie etwa den verschiedenen, dort lebenden Fledermausarten, oder die großflächige Versiegelung des Bodens im hochsensiblen Brölauengebiet und eine erhöhte Hochwassergefahr: All das werde in Hußmanns Augen nicht ernst genommen. "Eigentlich sollte hier überhaupt nicht mehr gebaut werden", sagte er.

Derzeit laufen in dem Gebiet umfangreiche Untersuchungen des Kreises zum Thema Artenschutz, die sich nach neuesten Informationen der Stadtverwaltung bis in den September ziehen werden. Dabei könnte sich allerdings auch herausstellen, das die Bebauung aus Gründen des Artenschutzes nicht komplett umgesetzt werden könne. Dann bliebe die Frage offen, ob sich eine Bebauung für den Investor in diesem Fall überhaupt noch lohne.

Die Politik bewertet die Pläne übrigens höchst unterschiedlich. "Wir haben hier keinen Einfluss. Der Investor hat Baurecht", sagte Hans-Peter Höhner von der CDU während einer Sitzung des Umweltausschusses, bei der die Aufstellung eines Bebauungsplanes mehrheitlich abgelehnt worden war. Harald Chillingworth von den Unabhängigen sieht den Fall ähnlich wie Werner Hußmann. "Dort sollte nicht mehr gebaut werden. Das ist ein Sündenfall."

Da der Umweltausschuss sich mehrheitlich gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgesprochen hat, sind Hußmann die Hände gebunden. "Unser Rechtsanwalt hat uns mitgeteilt, dass gegen diesen Beschluss keine Rechtsmittel eingelegt werden können. Ich habe das Gefühl, dass wir uns hier geschlagen geben müssen. Die Bebauung scheint schon jetzt beschlossene Sache zu sein", sagte Hußmann.

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