Hennefer steht vor Gericht Verteidiger zieht Einspruch gegen Strafbefehl zurück

Siegburg · Anfang des Jahres hat ein Hennefer eine Geldstrafe erhalten, weil er handgreiflich gegenüber seiner Lebensgefährtin geworden war. Vor dem Siegburger Amtsgericht wollte er nun beweisen, dass es dazu nur gekommen sei, weil ihm jemand etwas ins Glas gemischt habe.

 Zum zweiten Mal stand ein Hennefer vor dem Siegburger Amtsgericht, der im März handgreiflich gegenüber seiner Lebensgefährtin geworden ist.

Zum zweiten Mal stand ein Hennefer vor dem Siegburger Amtsgericht, der im März handgreiflich gegenüber seiner Lebensgefährtin geworden ist.

Foto: Peter Steffen/Archiv

Weil er seine Freundin verprügelt hatte, bekam Anfang dieses Jahres ein 28-jähriger Hennefer per Strafbefehl eine Strafe in Höhe von 130 Tagessätzen zu je 25 Euro aufgebrummt. Dagegen legte der junge Mann Einspruch ein und stand jetzt in der Sache wieder vor dem Siegburger Amtsgericht.

Noch vor dem ersten Lockdown war der Angeklagte mit seiner Lebensgefährtin und Mutter eines gemeinsamen Kindes sowie einem Bekannten in eine Diskothek in Hennef-Uckerath aufgebrochen, um dort den Geburtstag eines Vetters des Bekannten zu feiern. Bereits zu Hause hatte er einen großen Schluck eines alkoholhaltigen Mixgetränkes und etwa einen Liter Bier zu sich genommen. In der Diskothek will er dann nur zwei oder drei Gläser Bier konsumiert haben. Weil es bereits in dem Lokal zu Streitereien kam, flog die Gesellschaft raus. Wie später ein Zeuge berichtete, legte sich der Angeklagte vor der Tür mit der Polizei an, die wegen einer anderen Sache dort erschienen war.

Von dort ging es nach Hause, wo der Mann das Randalieren anfing. Erst legte er sich mit seinem dort ebenfalls wohnenden Vater an, dann mit seiner Lebensgefährtin. Die lief in den Garten des Hauses, wo dem Angeklagten laut Aussage der Lebensgefährtin „die Sicherungen durchbrannten“. Er trat sie derart vor die Schienbeine, dass sie zu Boden ging. Darauf trat der Mann der Frau, mit der er seit neun Jahren zusammen ist, auch noch in den Bauch. Als der Vater zu Hilfe kam, rettete sich die Frau in die Wohnung und legte sich ins Bett. Dort zerrte sie der Angeklagte heraus und schlug ihr mit einer Fernbedienung mehrfach auf den Kopf und drohte, sie umzubringen. Und nicht nur das, er zerrte auch das Kind noch aus seinem Bettchen. Mutter und Kind flohen dann zur Schwester der Frau.

Angeklagter will sich an nichts erinnern

An all die Hergänge wollte der Angeklagte sich nicht erinnern. Seine Erinnerung ende mit dem Rauswurf aus der Diskothek. Erst nachdem er am nächsten Morgen aufgewacht sei, habe er über einen Nachrichtendienst von den Vorgängen in der Nacht erfahren. Wahrscheinlich hätte ihm jemand etwas ins Bier getan, mutmaßte er. Das mochte Richter Hauke Rudat aber nicht glauben. Zum einen sei der Blutalkoholgehalt nach der behaupteten Getränkemengen wohl kaum so hoch gewesen, dass es zu einem „Filmriss“ kommen konnte, zum anderen habe auch ein Gutachten keine Hinweise auf Amphetamine oder K.O.-Tropfen gegeben. Von K.O.-Tropfen falle man vielleicht vom Hocker, finge aber keine Schlägerei an.

Trotz aller Indizien gegen ihn beharrte der Angeklagte darauf, dass ihm jemand etwas ins Bier gekippt habe. Richter Rudat empfahl dem Verteidiger schließlich, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Und erst als der Verteidiger sich intensiv mit seinem Mandanten beraten hatte, wurde der Einspruch zurückgenommen und der Strafbefehl wieder in Vollzug gesetzt. Dieser gleicht einer Verurteilung und ist in allen rechtlichen Konsequenzen mit einem Urteil identisch.

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