Babymord in Hennef Vier Jahre Haft wegen Kindstötung gefordert

HENNEF/BONN · War die junge Frau auf der Anklagebank wirklich voll schuldfähig, als sie am 16. November ihr Baby direkt nach der heimlichen Geburt mit einem Kissen erstickte? Am Donnerstag hielten Staatsanwältin und Verteidiger ihre Schlussvorträge.

Anklägerin Henrike Baumgarten ist sicher, dass die Angeklagte ihr Kind bewusst und gewollt tötete und beantragt für die 22-Jährige vier Jahre Haft wegen Totschlags im minderschweren Fall. Verteidiger Uwe Krechel aber beurteilt den ungewöhnlichen Fall völlig anders.

Blass und in sich zusammengesunken hört die 22-Jährige zu, als die Staatsanwältin erklärt: "Wir haben alle versucht, die Angeklagte zu verstehen, mir ist das recht schwer gefallen." Tatsächlich hatten sie und auch das Schwurgericht der 22-Jährigen im Prozess immer wieder vorgehalten, man könne nicht verstehen, wie sie ihre Schwangerschaft ignoriert und ihr Kind heimlich im Haus der Eltern in Hennef zur Welt gebracht und getötet habe.

Und das, obwohl zwei Wochen zuvor ihre Mutter und ihre beste Freundin die Schwangerschaft bemerkt und Hilfe angeboten hätten. Das zu verstehen, sei auch nicht so ohne Weiteres möglich, hatte die psychiatrische Gutachterin anschließend klargestellt. Und dennoch komme es in Deutschland jährlich mehr als 1000 Mal zu verheimlichten Schwangerschaften, die zumeist jedoch glücklicher endeten als in diesem Fall.

Die Gutachterin fand zwar auch keine Anhaltspunkte für eine strafrechtlich relevante schwere geistige oder seelische Störung, konnte jedoch nicht ausschließen, dass die unreife 22-Jährige nur eingeschränkt steuerungsfähig war aufgrund ihrer Persönlichkeitsdefizite und der Belastungssituation.

Das verkennt zwar auch die Anklägerin nicht und schildert erneut, wie allein die Angeklagte war, nachdem ihr Vater sich Jahre zuvor eine Freundin angeschafft hatte und wie traumatisch es für die 22-Jährige war, als sie ihre Mutter nach deren Selbstmordversuch fand. Und alles wurde in der Familie totgeschwiegen. Bis heute, wie die Vernehmungen der Eltern zeigten.

Doch das Verhalten vor und nach der Tat ist für die Anklägerin zu planvoll für eine verminderte Schuldfähigkeit, müsse aber bei der Strafhöhe berücksichtigt werden. Für Anwalt Krechel aber steht fest: Die junge Frau, die in einer sprachlosen Familie aufwuchs, war völlig allein. Und dass sie vor Gericht nicht in der Lage war, ihre Gefühle zu beschreiben, liege daran, dass sie nichts mehr fühle.

"Sie hat das Verhalten eines Fluchttieres", erklärt er. Sie habe ihr Kind nicht planvoll getötet, sondern wie so oft nur reagiert - auf dessen Schreien. Und auf "diesen Unruhepunkt habe sie ein Kissen gedrückt". Sie sei nur vermindert schuldfähig gewesen aufgrund einer Persönlichkeitsstörung und müsse nun damit leben, "ihr eigen Fleisch und Blut" getötet zu haben. Er beantragt eine zweijährige Bewährungsstrafe mit einer Therapieauflage.

Die 22-Jährige sagt zum Schluss leise: "Es tut mir sehr leid." Sie ist wieder ganz allein zum Prozess gekommen. Heute soll das Urteil gesprochen werden, und Richterin Anke Klatte rät ihr: "Vielleicht können Sie Ihre Eltern dazu bewegen, Sie zu begleiten."

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