Sieben Monate auf Bewährung Hennefer schlägt in Siegburg zu und beleidigt Polizisten

Siegburg · Der Angeklagte aus Hennef schlug einen Mann auf einem Parkplatz, später trat er einen Polizisten. Jetzt wurde er am Amtsgericht Siegburg verurteilt.

 Der Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Foto: dpa

Ein 36-jähriger Mann aus Hennef stand jetzt am Amtsgericht Siegburg vor Richter Herbert Prümper. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Er soll am 6. November 2020 nicht nur in der Nähe eines Discounters in Siegburg unvermittelt einem anderen eine Faust ins Gesicht geschlagen haben, sondern sich danach auch noch der Festnahme widersetzt und die Polizeibeamten beleidigt haben.

Der Mann habe ihm auf die Hose gespuckt, sagte der Angeklagte, den Faustschlag habe es erst später gegeben. Als die Beamten kamen, sei die Situation gänzlich umgeschlagen: „Die Polizei war richtig frech.“ Als er dann in den Polizeiwagen verbracht wurde, soll er nach einem Beamten getreten und einen innen sitzenden Beamten mit einem Kopfstoß versucht haben zu verletzen.

Der Angeklagte wurde laut Polizei aggressiver

„Der Beamte hat mich gegen die Seitenscheibe gedrückt, ich wurde zuerst geschlagen“, erklärte der Angeklagte, und nicht zuletzt: „Das ist meine Geschichte.“ Ob er denn die Beamten mit „Hurensöhne“ und anderen, schlimmeren Begriffen beleidigt habe, wollte Richter Prümper wissen. „Das weiß ich alles nicht“, sagte der Angeklagte, der am Tattag ziemlich viel Alkohol getrunken hatte.

Die Folge: Sechs Polizeibeamte mussten aussagen. Die ersten beiden Polizisten waren diejenigen, die zuerst am Tatort waren. Sie erklärten, dass die Situation zunächst recht ruhig war, dann aber der Angeklagte zunehmend aggressiver wurde. Er habe sogar amerikanische Polizisten zitiert, die würden bei einem solchen Akt gar nicht kommen.

Nur knapp dem Tritt ausgewichen

Der dritte Zeuge, ein Diensthundeführer, war ebenfalls am Ort des Geschehens angekommen und hatte seinen Kollegen geholfen. Er sagte aus, dass er nur knapp dem Tritt des Angeklagten ausweichen konnte. Hätte der ihn getroffen, wäre es für sein Knie wohl eher schlimm ausgefallen.

Die weiteren Beamten schilderten nur, wie sie den Mann in der Siegburger Wache einsperrten und nach gefährlichen Gegenständen durchsuchten. Dort ahmte der Angeklagte dann eine Pistole nach in Richtung eines Beamten.

Urteil: Sieben Monate auf Bewährung

Die Staatsanwaltschaft zögerte nicht, die Anklagevorwürfe als teilweise bestätigt zu sehen. Als der Tat und Schuld angemessen forderte sie eine Haftstrafe von neun Monaten, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Die Verteidigung indes plädierte darauf, eine Bedrohung habe nicht vorgelegen, allein die Beleidigungen seien strafbar. Das Nachahmen einer Pistole sei ausschließlich aus der tiefsten Verachtung der Polizei entstanden. Das Ganze sei einfach ein Ausdruck seiner Verzweiflung gewesen.

Richter Prümper schlug darauf vor, den Vorfall mit der Pistole einzustellen. Das nahm die Staatsanwaltschaft an. Aber gleichwohl bestrafte Richter Prümper den Mann mit sieben Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung. „Der Tritt und der Kopfstoß waren kein Zappeln“, sagte der Richter. „Sie waren durch Alkohol enthemmt.“

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