Brutreviere im Rhein-Sieg-Kreis schützen Holzeinschlag: BUND fordert neue Regelung

RHEIN-SIEG-KREIS · Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Rhein-Sieg-Kreis möchte eine neue Regelung für den Holzeinschlag in Schutzgebieten anregen.

Diese Gebiete sollen demnach ihre Naturschutzqualitäten voll entfalten und das Erbe der Artenvielfalt absichern. Die BUND-Kreisgruppe fordert daher, bereits Ende Januar mit dem Einschlag aufzuhören, da die Brutzeit vieler Vogelarten schon im März beginnt.

Das Landschaftsgesetz NRW verbietet aktuell die Rodung von Hecken, Wallhecken, Gebüschen sowie Röhricht- und Schilfbestände in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September. Die Fällung ganzer Waldflächen und zahlreicher Bäume im Forst ist davon allerdings nicht betroffen. Der Holzeinschlag findet laut BUND selbst in Waldnaturschutzgebieten wie dem Siebengebirge oft bis weit in die Brutzeit der Vögel hinein statt.

Auch die Hauptaktionszeit der Amphibien und die Wurfzeit der Wildkatzen wird dadurch gestört. Die Naturschutzgebietsverordnung zum Siebengebirge erlaubt den Laubholzeinschlag bis zum 1. April. "Es ist nicht hilfreich, wenn Brutreviere wegen Fällarbeiten unbesetzt bleiben oder wieder aufgegeben werden oder sogar bedrohte Arten zu Schaden kommen können", so Achim Baumgartner, Sprecher der BUND-Kreisgruppe. Auch die EU hatte auf Mängel in deutschen Schutzgebieten hingewiesen und ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet.

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