31-Jähriger erhält Bewährungsstrafe Jugendliche zur Prostitution genötigt

Siegburg · Ein 31-jähriger Troisdorfer nötigte 17-Jährige zur Prostitution und muss sich jetzt vor Gericht verantworten. Das junge Mädchen verweigerte die Aussage und verlobte sich mit dem Angeklagten.

 Vor einem Schöffengericht in Siegburg musste sich jetzt ein 30-Jähriger verantworten der eine 17-Jährige zur Prostitution genötigt haben soll. (Symbolbild)

Vor einem Schöffengericht in Siegburg musste sich jetzt ein 30-Jähriger verantworten der eine 17-Jährige zur Prostitution genötigt haben soll. (Symbolbild)

Foto: dpa

Schon rund vier Monate hat ein 31-jähriger Troisdorfer in Untersuchungshaft verbracht, weil er zwischen Ende 2019 und Mitte Dezember eine damals 17-Jährige zur Prostitution genötigt hatte. Das führte ihn jetzt vor ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Herbert Prümper. Nur durch Zufall und eine folgende Telefonüberwachung war die Kriminalpolizei dem Mann auf die Spur gekommen.

Der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft lautete Förderung der Prostitution, Nötigung einer Minderjährigen zu sexuellen Handlungen und zudem noch ein Verstoß gegen das Waffengesetz wegen des Besitzes eines verbotenen Gegenstandes, einem Schlagring. Der Angeklagte habe die junge Frau unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bewegt, „anschaffen“ zu gehen. Er erwarte eine Geldstrafe von 25 000 Euro, wenn er das Geld nicht hätte müsse er ins Gefängnis, hieß das Märchen. Nach dem ersten Geld – rund 1000 Euro -, das er für sich vereinnahmte, soll er dann den psychischen Druck auf die Schülerin erhöht haben, sie von allen sozialen Kontakten isoliert und ihr mit Liebesentzug gedroht haben. Das ging so weit, dass er die Frau „vollständig unter Kontrolle“ bekam, so die Anklagebehörde weiter. Und insgesamt kamen dann noch weitere rund 53 000 Euro durch die Tätigkeit der Frau zusammen. Die „Kundschaft“ organisierte der Angeklagte selbst. Und das, obwohl die Frau laut der Telefonüberwachung die Angelegenheit als „ekelig“ empfand. Dazu sagte sie vor Gericht indes nichts aus, denn sie machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, weil sie nach eigenen Angaben seit dem ersten Besuch im Gefängnis mit dem Angeklagten verlobt sei.

Angeklagter: „Mich hat der Teufel geritten.“

Der Verteidiger des Angeklagten ließ sich für seinen Mandanten dahingehend ein, dass die Tatvorwürfe grundsätzlich richtig seien. Seinem Mandanten täten aber die Geschehnisse leid, er schäme sich dafür, was er seiner Verlobten, seiner Schwester und seiner Mutter angetan habe. Er könne nichts rückgängig machen, wolle aber, dass „alle wieder stolz auf ihn sind“. Es sei ihm damals mit dem Gelderwerb als Logistikleiter einer Firma mit um die 2500 bis 2800 Euro netto im Monat nicht schnell genug gegangen, und er habe gegenüber Bekannten angeben wollen. Der Angeklagte selbst erklärte dann: „Ich war Nutznießer und sie hat gelitten. Mich hat da der Teufel geritten.“ Der Verteidiger ergänzte, sein Mandant wolle nun in die Zukunft blicken und nach vorne sehen. Darum bitte er um eine Bewährungsstrafe.

Die forderte dann auch der Staatsanwalt in einer Höhe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung mit einer Bewährungszeit von vier Jahren. Dazu kam dann noch eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Verteidigung hätte gerne eine kürzere Bewährungszeit gesehen, aber das Gericht schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Ganz wesentlich bei der Urteilsfindung sei es gewesen, so Richter Prümper, dass der Angeklagte uneingeschränkt gestanden habe und sich „glaubhaft reuig“ gezeigt habe.

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