Polizei im Rhein-Sieg-Kreis warnt Kein Führerschein bei Drogenkonsum

RHEIN-SIEG-KREIS · Der typische Drogenkonsument im Beritt der Polizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises ist männlich, 27 Jahre alt, raucht Cannabis und ist in der Hälfte der Fälle Fahranfänger. Auto oder Fahrrad fahren darf er nicht. Selbst wenn er nur ab und zu an einem Joint zieht.

"Wer Drogen konsumiert, ist grundsätzlich nicht geeignet, am Straßenverkehr teilzunehmen", sagte Harry Heidemann, Abteilungsleiter Fahrerlaubnisse im Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises. Kreisdirektorin Annerose Heinze, Dieter Siegberg, Amtsleiter der Straßenverkehrsamtes, und Hans-Peter Sperber von der Polizei sind der gleichen Meinung. Seit zehn Jahren gibt es die gemeinsame Ansage der Institutionen: "Drogen und Führerschein passen nicht zusammen."

Seit Jahren jedoch steigt die Zahl der Verkehrsteilnehmer, die unter Einfluss von Betäubungsmitteln (BTM) hinterm Steuer oder auf dem Sattel sitzen. Allein im Oktober 2012 erwischten die Beamten des Rhein-Sieg-Kreises und des Polizeipräsidiums Bonn 85 Personen: 30 Prozent mehr als im Vorjahr, die unter Drogeneinfluss standen oder Tage zuvor Drogen zu sich genommen hatten. Landesweit waren in 2011 1000 Personen unter Drogeneinfluss an Verkehrsunfällen beteiligt, 10 600 wurden mit Drogen oder deren Abfallprodukten in Blut, Urin oder den Haaren erwischt. Im Kreisgebiet fielen im Vorjahr 397 Berauschte auf, 2012 schon mehr als 500. Vielen war nicht klar, dass sie auch noch Tage nach dem Konsum nicht "nüchtern" sind.

"Genau da setzt unsere Aufklärungsarbeit an", sagte Heinze. Anders als beim Alkohol, der sich mit der Zeit im Körper wieder abbaut und meistens nach 24 Stunden "ganz raus" ist, bleiben Cannabis & Co länger wirksam. "Der aktuelle Rausch mag vorbei sein, aber die Abbauprodukte bleiben im Körper, sind lange nachweisbar und führen häufig zu sogenannten flashbacks, also einem erneuten Rauschzustand, der unkontrolliert auftreten kann. Zudem mindern Drogen nachhaltig die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit", erklärte Sperber. Dass mehr Drogen hinterm Steuer ans Licht kommen, sei den verstärkten Kontrollen durch die Polizei zu verdanken. Im September hatte die "Auftaktveranstaltung" dazu stattgefunden, in nur drei Stunden gingen den Beamten elf Konsumenten ins Netz. Am helllichten Tag.

"Wir haben in den vergangenen zwei Jahren 20 Multiplikatoren ausgebildet, die wiederum ihr Wissen an weitere Beamte weitergeben." Dazu gehöre vor allem, einen Drogenkonsumenten als solchen zu erkennen. "Wer bekifft unterwegs ist oder eine Pille geschmissen hat, hat eigentlich immer erweiterte Pupillen", so Sperber. Dann wird ein Bluttest angeordnet. Ist dieser positiv, ist der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit erfüllt. Die Folgen: Zwischen 500 (Ersttäter) und 1500 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg, ein bis drei Monate Fahrverbot. Ist die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs eingeschränkt, greift zudem ein Strafverfahren.

Selbst wer zum Zeitpunkt eines positiven Drogentests noch keinen Führerschein hat, hat es schwer. "Dann gibt es den Führerschein erst, wenn der Betroffene nach einer psychotherapeutischen Prüfung oder einer MPU, als "Idiotentest" bekannt, nachgewiesen hat, dass er charakterlich in der Lage ist, ein Fahrzeug beständig sicher führen zu können", so Siegberg.

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