Tiere in Alfter und Bornheim Keine Kastrationspflicht bei Katzen

RHEIN-SIEG-KREIS · Viele Katzenbesitzer haben sich bereits verpflichtet, ihre freilaufenden Lieblinge kastrieren zu lassen. Das ist zumindest in 72 Städten und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen der Fall.

 Katzen müssen in Alfter und Bornheim nach wie vor nicht registriert werden. FOTO: HANS-PETER FUSS

Katzen müssen in Alfter und Bornheim nach wie vor nicht registriert werden. FOTO: HANS-PETER FUSS

Mit der Kastrationsregelung soll die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen vermieden werden. Während es in Swisttal und der Stadt Bonn bereits eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gibt, ist die Problematik in Alfter und Bornheim derzeit kein Thema. In Rheinbach ist der Antrag der Grünen auf eine solche Regelung gerade abgelehnt worden.

Hintergrund der Diskussion: Innerhalb von drei Jahren könnte eine einzige Katzenmutter zusammen mit ihrem Nachwuchs, deren Kindern und Kindeskindern eine Familie von etwa 400 Tieren bilden. Die Vierbeiner können sich ab dem Alter von fünf Monaten zwei bis drei mal im Jahr fortpflanzen und dabei jeweils bis zu sechs Junge gebären, die wiederum ab diesem Alter ebenfalls Kätzchen bekommen können. Diese Zahlen wirken auf die Kommunalpolitiker alarmierend, in vielen Städten und Gemeinden sind bereits Regelungen erlassen oder zumindest im zuständigen Ausschuss diskutiert worden.

Denn die rasante Populationsvergrößerung von wild lebenden Katzen bringt viele Probleme mit sich. Für die Versorgung und Kastration herrenloser Tiere seien die zuständigen Behördenmitarbeiter verantwortlich, erklärt der Rheinbacher Grünen-Ratsherr Heribert Schiebener. Zudem müssten die Kosten von den öffentlichen Kassen getragen werden. Seine Partei stellte vor Kurzem einen Antrag zur Kastrationsregelung in Rheinbach (der GA berichtete). Durch die Verpflichtung von Katzenhaltern, ihre eigenen Freigänger aus dem Prozess der unkontrollierten Vermehrung herauszuhalten, könne diese Problematik entschärft werden.

In Bornheim und Alfter besteht derzeit noch keine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen. Vor fünf Jahren stellte die Bornheimer FDP eine Anfrage zu diesem Thema an Bürgermeister Wolfgang Henseler (SPD).

Im September 2010 diskutierte der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss die Anfrage in einer Sitzung. Laut Verwaltung lagen damals "keine belastbaren Zahlen zu wild lebenden Katzen im Stadtgebiet Bornheim" vor. Auch traten "bisher keine Probleme im Zusammenhang mit wild lebenden Katzen" auf. Aus behördlicher Sicht bestehe kein Handlungsbedarf. Inwieweit eine Kastrationspflicht für wild lebende Katzen sinnvoll ist, könne hingegen nicht beurteilt werden.

Die Kastrationsregelung bedeutet konkret, dass Katzenhalter ihre Katze, sobald sie fünf Monate alt ist, vom Tierarzt kastrieren und mittels einer Tätowierung oder eines Mikrochips kennzeichnen lassen müssen. Der Besuch beim Veterinär muss erfolgt sein, bevor der Katze der Zugang ins Freie gewährt wird. In Bonn und Swisttal ist diese Regelung bereits gültig. Ausnahmen gelten für Züchter und diejenigen, die laut Verordnung der Stadt Bonn eine "Kontrolle, Versorgung und Vermittlung der Katzenjungen glaubhaft darlegen" können. Bis zu 1000 Euro Bußgeld kostet der Verstoß gegen die Verordnung. Einen positiven Nebeneffekt bringt die Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht mit sich. Sie erleichtert die Zuordnung von Fundtieren.

In Rheinbach ist der Antrag der Grünen auf eine solche Regelung abgelehnt worden. Zum einen, weil es dort zurzeit keine übermäßige Katzenvermehrung gibt, und zum anderen, weil sich die Frage stellt, wie eine Kastrationspflicht kontrolliert und praktisch durchgesetzt werden kann. "Nach Auffassung der Verwaltung ist das nicht möglich", sagt Kurt Strang, Leiter des Fachbereichs Ordnungsangelegenheiten der Stadt Rheinbach. Mit zwölf zu acht Stimmen lehnte der Ausschuss den von der Rheinbacher SPD unterstützten Vorschlag der Grünen ab.

Ungeklärt ist übrigens die Frage, ab wann die Behörden von einer "Katzenplage" sprechen. Seitens des Rhein-Sieg-Kreises existiert keine entsprechende Festlegung - beispielsweise ab wie viel Streunerkatzen pro Quadratmeter eine Kommune der unkontrollierten Vermehrung der Streunerkatzen Einhalt gebieten müsste. "Es gibt in dieser Frage keine Definition", sagte Kreissprecherin Bettina Heinrichs-Müller auf GA-Anfrage. Ob ein Handlungsbedarf besteht und Gegenmaßnahmen ins Leben gerufen werden müssen, trifft die jeweilige Kommune selbst.

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