Entscheidung zugunsten der Stadt Bornheim Königstraße: Klägerinnen scheitern

BORNHEIM · Erfolg für die Stadt Bornheim: Das Verwaltungsgericht Köln hat am gestrigen Freitag zwei Klagen gegen die Einbahnstraßenregelung auf der Königstraße abgewiesen.

 Blick auf die Königstraße mit Einbahnregelung.

Blick auf die Königstraße mit Einbahnregelung.

Foto: Hans-Peter Fuss

Die Richter um die Vorsitzende Richterin Rita Zimmermann-Rohde kamen zu dem Ergebnis, dass beide Klagen unzulässig sind. Vor Gericht gezogen waren zwei Bürgerinnen, von denen die eine auf dem Servatiusweg wohnt, die andere wiederum ein Geschäft an der Königstraße betreibt. Während erstere den zusätzlichen Verkehr auf dem Servatiusweg mit entsprechender Lärmbelastung für unzumutbar hält, befürchtet letztere Umsatzeinbußen.

Von ursprünglich vier Klageanträgen hatte Stefan Tysper, der Anwalt der beiden Bornheimerinnen, zum Ende der mündlichen Verhandlung zwei Anträge aufrechterhalten. Zum einen klagte er auf die Feststellung, dass der im März 2013 eingerichtete Probebetrieb rechtswidrig gewesen ist, zum anderen wollte Tysper erreichen, dass nach dem Ende der Straßen- und Kanalarbeiten keine endgültige Einbahnstraßenregelung auf der "Kö" zwischen Secunda- und Pohlhausenstraße eingerichtet wird. Die Kritik des Anwalts in Richtung Stadt richtete sich vornehmlich auf den Probebetrieb.

Wie er ausführte, habe die Stadt den Eindruck erweckt, dass die Pläne zur Einbahnstraße ein ergebnisoffener Prozess seien - auch in Richtung Zweibahnregelung. Zwar habe die Verwaltung akribisch alle Stellungnahmen gesammelt. Aber: "Es gab nie eine Zäsur zwischen dem Probebetrieb und dem Beginn der Bauarbeiten. Die Erkenntnisse aus den Stellungnahmen wurden nie abgewogen", so Tysper weiter. "Es ist eine Farce, wenn die Stadt so tut, als ob der Probebetrieb die Möglichkeit zur Einflussnahme der Bürger suggeriert."

Für die Stadt hielt Andreas Erll, Leiter des Fachbereichs Stadtplanung, dagegen: Es sei immer kommuniziert worden, dass der Probebetrieb dazu diene, zu ermitteln, wie eine Einbahnstraße auf der Königstraße aussehen soll. Es sei nicht darum gegangen, ob es eine Einbahnregelung geben soll oder nicht. Dies sei durch das Integrierte Handlungskonzept der Stadt vorgegeben und "Grundlage der Fördermaßnahme", so Erll.

Widerspruch kam von einer der beiden Klägerinnen, die anwesend war. "Vor dem Integrierten Handlungskonzept wurden 3500 Unterschriften dagegen gesammelt. Diese wurden von der Verwaltung und dem Stadtrat aber ignoriert", sagte sie. Die Anwohner auf dem Servatiusweg sowie die Geschäftsinhaber auf der Königstraße würden geschädigt, warf sie ein. "Die Einwände sind nicht berücksichtigt worden."

Schon bevor es zur Urteilsverkündung kam, wurde aus den Ausführungen der Vorsitzenden Richterin Zimmermann-Rohde recht deutlich, dass das Gericht den Klagen nicht stattgeben wird. In den Vorberatungen sei man zu der Ansicht gekommen, dass die, auch probeweise, Einführung der Einbahnstraßenregelung rechtmäßig gewesen sei. Vor- und Nachteile sowie die Interessen der Anwohner seien schon im 2004 beschlossenen Integrierten Handlungskonzept sowie in dem darauf basierenden Bebauungsplan Bo 14 von 2008 erfolgt. Zimmermann-Rohde erinnerte daran, dass der Bebauungsplan bereits in einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster geprüft und für rechtmäßig erklärt wurde. "Man kann von der Stadt nicht verlangen, dass alle Erwägungen neu aufgerollt werden", so die Juristin.

Diese Argumente spiegelten sich letztlich in der mündlichen Urteilsbegründung wider. Überdies wiesen die Richter darauf hin, dass

gegen den Probebetrieb nicht mehr geklagt werden könne, weil dieser aufgrund der Bauarbeiten nicht mehr bestehe. Auch könne gegen die Einbahnstraßenregelung im "Echtbetrieb" nach Abschluss der Umbaumaßnahmen kein vorbeugender Rechtsschutz gewährt werden. Wie Tysper sagte, spiele er nun mit dem Gedanken, die Einbahnstraßenregelung anzugreifen, wenn die endgültige Anordnung kommt. Auch wolle er, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, prüfen, ob gegen das jetzt gefällte Urteil ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden könne.

Zum Gerichtsurteil meinten...

Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler: "Es ist die Entscheidung des Gerichts, die ich erwartet habe. Auch denke ich, dass es eine gute Entscheidung ist."

Norbert Nettekoven, Vorsitzender des Gewerbevereins Bornheim: "Wir sind enttäuscht - insbesondere, weil zur Begründung für die Klageabweisung der Bebauungsplan Bo 14 gesehen wird. Dieser hat in der politischen Diskussion um den Probebetrieb aber keine Rolle gespielt. Die Politik hatte hier immer die Vorstellung, dass man über beides [Einbahnstraße oder Zweibahnverkehr; Anm. d. Red.] entscheiden kann. Wir müssen nun sehen, wie die Sache weitergeht. Der Gewerbeverein Bornheim hat immer für eine Umgestaltung der Königstraße plädiert. Nur in der Frage der Verkehrsführung sind wir anderer Ansicht".

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