Bewährungsstrafe wegen Drogenhandels Landgericht Bonn: Nach Autoeinbruch Drogen entdeckt

Siegburg/Bonn · Das Auto eines Siegburgers wurde von Unbekannten aufgebrochen. Die hinzugerufene Polizei fand darin verkaufsfertig verpackte Drogen. Der 25-Jährige wurde jetzt vom Landgericht Bonn verurteilt.

 Symbolbild: Der Angeklagte war geständig und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Symbolbild: Der Angeklagte war geständig und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Wegen Betäubungsmittelhandels hat die 1. Große Strafkammer am Bonner Landgericht einen 25-jährigen Siegburger zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Zum Handeln kam der nun Verurteilte allerdings erst gar nicht, denn seine Ware konnte von der Polizei konfisziert werden, nachdem Unbekannte sein Auto aufgebrochen hatten.

Die Anwohnerin dürfte nicht schlecht gestaunt haben, als sie am Morgen des 20. April vergangenen Jahres bei ihrem Morgenspaziergang auf ein aufgebrochenes Fahrzeug stieß: Rund um den Opel Astra lagen über die ganze Straße verteilt zahlreiche Päckchen mit Marihuana.

Drogen und Schlagstock im Auto

Schnell verständigte die Frau die Polizei. Die Beamten fanden neben den Plastiktütchen, die offenbar aus einem Karton im Kofferraum stammten, auch noch ein Einmachglas mit Drogen sowie in einer Tasche hinter dem Beifahrersitz einen Schlagstock. Insgesamt 767 Gramm brachte das Marihuana auf die Waage, für das der unbekannte Automarder offenbar keine Verwendung hatte.

Den geleasten Opel Astra hatte der verhinderte Dealer in der Nacht in Hennef am Straßenrand abgestellt. Dort schlug dann der unbekannt gebliebene Einbrecher die Heckscheibe des Wagens ein – möglicherweise hatte das Paket im Kofferraum sein Interesse erregt. Darin befanden sich die verkaufsfertig verpackten Drogen. Vor Gericht gab sich der bislang unbescholtene Angeklagte geständig: Für das Marihuana habe er sogar schon einen Abnehmer gehabt.

Gericht folgte Staatsanwaltschaft

Den Schlagstock habe er in dem Wagen mitgeführt, weil er Schulden bei nicht ganz vertrauenswürdigen Geldgebern gehabt habe. Aus Angst vor Angriffen habe er sich daher die Waffe besorgt.

Mit seinem Urteil ist das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Zugunsten des Angeklagten werteten die Richter, dass die Drogen gar nicht erst in Verkehr gelangt waren und der Mann keinen finanziellen Vorteil aus der geplanten Tat ziehen konnte. Nun droht dem gebürtigen Siegburger allerdings möglicherweise noch Ungemach hinsichtlich eines offenbar gerade gestellten Einbürgerungsantrags.

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