Prozess um Missbrauch Angeklagte im Fall von Ruppichteroth bestreitet Vorwürfe

RUPPICHTEROTH/Bonn · Nächster Prozesstag im Missbrauchsfall von Ruppichteroth: Die 29-jährige Angeklagte, die am ersten Verhandlungstag noch ihre Aussage verweigerte, sagt nun doch vor Gericht aus. Sie bestreitet die ihr vorgeworfenen Taten.

Im Fall einer mutmaßlich im Haus eines Ehepaares vergewaltigten und misshandelten jungen Frau in Ruppichteroth ist der nächste Prozesstag angebrochen. Die Angeklagte, die am ersten Verhandlungstag noch ihre Aussage verweigerte, hat sich nun doch vor der 3. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts zu den Vorwürfen gegen sie geäußert.

Der 29-jährigen Frau wird vorgeworfen, gemeinsam mit ihrem mittlerweile verstorbenen 48-jährigen Ehemann eine damals 23-Jährige über Monate hinweg misshandelt, sexuell missbraucht und zeitweise eingesperrt zu haben. In diesem Zusammenhang ist sie wegen gemeinschaftlichen schweren Missbrauchs in einem Fall und alleinigen Missbrauchs in einem weiteren Fall angeklagt.

Das Ehepaar soll die die junge Frau, die aus sozial schwierigen Verhältnissen stammt, im Zeitraum von August 2013 bis Februar 2014 zunächst bei sich aufgenommen haben. Dann, so die Anklage, habe das Martyrium seinen Anfang genommen.

Ursprünglich hatte die Bonner Staatsanwaltschaft die Eheleute, die beide ausgebildete Sanitäter sind, wegen gefährlicher Körperverletzung, sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung in neun Fällen angeklagt. Weil der 48-jährige Ehemann Ende letzten Jahres allerdings gestorben ist, stehen nun noch zwei Taten im Raum, an denen die Ehefrau beteiligt sein soll.

Laut Anklage soll diese dabei gewesen sein, als ihr Ehemann die 23-Jährige dazu zwang, sich in die Badewanne zu setzen und anschließend demütigende, sexuelle Handlungen an ihr vornahm. Bei einem weiteren solchen Vorfall soll die Anklagte dies ohne ihren Ehemann getan haben. In einer Stellungnahme, die sie über ihren Rechtsanwalt verlesen ließ, hat die angeklagte Ehefrau sich nun doch noch zu den ihr vorgeworfenen Taten geäußert und sie bestritten.

Von Übergriffen habe sie erst in der Anklageschrift erfahren. Sie selbst habe die 23-Jährige nie misshandelt. Was ihren Ehemann angehe, so soll er ein Verhältnis mit der jungen Frau gehabt haben – wovon sie aber erst im Nachhinein erfahren haben will. Ebenso will sie erst später erfahren haben, dass zwischen dem 48-Jährigen und der jungen Frau ein Sado-Maso-Vertrag bestanden haben soll, der das vermeintliche Liebesspiel der beiden geregelt haben soll.

Daneben führte der Rechtsanwalt vereinzelte Unregelmäßigkeiten in verschiedenen Vernehmungen und Aussagen der 23-Jährigen an, um ihre Glaubwürdigkeit infrage zu stellen. Dabei hatte eine Gutachterin die Schilderungen der jungen Frau als glaubwürdig bezeichnet. Ihre Aussagen seien plastisch und Unstimmigkeiten situativ zu erklären.

Was für die Angeklagte darüber hinaus erschwerend hinzu kommt: Als der 23-Jährigen zwischenzeitlich die Flucht gelang, hat das Ehepaar sie auf offener Straße bedroht und entführt. Da Zeugen den Vorfall beobachteten, wurden sie deshalb vor dem Amtsgericht Siegburg im Mai 2015 wegen gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe verurteilt.

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