Urteil in Siegburg Arzt muss Geldstrafe wegen sexueller Nötigung zahlen

Eitorf/Siegburg · Ein 46-jähriger Mediziner war in Siegburg wegen sexueller Nötigung angeklagt. Im Mittelpunkt: ein Vergehen in einem Umkleideraum im Eitorfer Krankenhaus. Das Amtsgericht hat ihn jetzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt.

 Ein Mann stand jetzt wegen sexueller Nötigung vor dem Amtsgericht Siegburg.

Ein Mann stand jetzt wegen sexueller Nötigung vor dem Amtsgericht Siegburg.

Foto: dpa/Peter Steffen

Richter Ulrich Wilbrand hat am Dienstag im Amtsgericht Siegburg gegen einen Arzt eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verhängt. Der 46-jährige Mediziner war wegen sexueller Nötigung angeklagt. Wie die Betroffene, die als Nebenklägerin auftrat, unter Tränen berichtete, war der Arzt ihr am 22. August 2019 im Eitorfer Krankenhaus in den Umkleideraum gefolgt. Dort hatte er seine Hose geöffnet und die damals 26-Jährige dazu gezwungen, sein Geschlechtsteil anzufassen und ihn zu befriedigen. Im Anschluss daran hatte er sie zum Oralsex aufgefordert, indem er sie auf einen Stuhl gedrückt und ihren Kopf zu seinem Geschlechtsteil geführt hatte. Als sich die junge Frau weigerte, hatte er von ihr abgelassen und war verschwunden.

Nach Einlassung des Angeklagten, die sein Anwalt vorlas, hatte die Sache jedoch eine Vorgeschichte. Der Euskirchener, dem nach dem Vorfall gekündigt wurde, unterhielt nach seinen Angaben bereits seit 2018 eine freundschaftliche und später auch sexuelle Beziehung mit der Krankenschwester. Dabei sei es zwar nie zum Geschlechtsverkehr, wohl aber zum Austausch von Zärtlichkeiten und zu sexuellen Befriedigungen durch die Frau gekommen sein.

Mann berichtet von Eheproblemen

Der Mann hatte der Krankenschwester von Eheproblemen mit seiner Frau berichtet, mit der er vier Kinder hat. Und auch die junge Frau hatte dem Arzt ihr Herz ausgeschüttet, da sie familiäre und gesundheitliche Probleme hatte. Etwa zwei Wochen vor dem Tattag habe der Arzt die Beziehung beenden wollen. Trotzdem gingen die beiden morgens noch gemeinsam mit einer weiteren Kollegin frühstücken.

Die sexuelle Handlung nach Dienstschluss blieb unstrittig. Ein WhatsApp-Chat bestätigte zudem, dass sich der Arzt für seinen Übergriff entschuldigt hatte. Nach einer Unterbrechung der vierstündigen Sitzung einigten sich Richter, Staatsanwältin, die Vertreterin der Nebenklägerin und der Anwalt des Angeklagten darauf, das Verfahren gegen Zahlung der Geldstrafe an eine humanitäre Einrichtung einzustellen.

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