Massivhaus entpuppt sich als Fachwerkhaus Käufer will Geld für Sanierungsarbeiten erstatten haben

Bonn/Eitorf · Statt massiver Mauer bröselte Lehm aus dem aufgeschlagenen Putz. Ein Immobilienkäufer sieht sich getäuscht und zieht vor Gericht.

 Vor dem Bonner Landgericht muss sich eine Hausverkäuferin verantworten.

Vor dem Bonner Landgericht muss sich eine Hausverkäuferin verantworten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der 29-Jährige staunte nicht schlecht, als er im Zuge von Renovierungsarbeiten eine Zimmerwand aufschlug: Unter dem Putz kam statt der erwarteten massiven Mauer feuchter Lehm zum Vorschein. Das von ihm im Sommer 2018 gekaufte „Massivhaus“ in einem Ortsteil von Eitorf entpuppte sich nämlich in der Realität als Fachwerkhaus. Und das, obwohl er ein Haus in dieser Bauweise eben gerade nicht hatte kaufen wollen. Nun will der Mann gut 12.000 Euro Schadenersatz und hat dazu die damalige Verkäuferin vor dem Bonner Landgericht verklagt.

Die Beklagte war allerdings bei dem Verkauf vor gut zwei Jahren gar nicht dabei: Die 32-Jährige hatte einen Makler mit dem Verkauf beauftragt und in dem von ihr aber abgesegneten Exposé wurde für einen Verkaufspreis von 125.000 Euro ein Massivhaus zum Verkauf angeboten.

Statik ist mangelhaft

Der Käufer war offenbar zunächst auch nicht unglücklich in seiner neuen Immobilie: Allerdings bemerkte er in diesem Frühjahr plötzlich, dass eine Wand feucht geworden war. Als er der Ursache des Schadens auf den Grund ging, stellte er aber nicht nur fest, dass sein Zuhause offenbar nicht auf massiven Mauern ruhte, sondern auch, dass eine Zwischendecke nicht sachgerecht eingebaut worden war. So zog er zunächst einen Lehmbauer und später einen Statiker zu Rate. Letzterer stellte fest, dass die gesamte Statik des Obergeschosses mangelhaft ist und riet dem Käfer zum Gang vor Gericht.

Genau 12.898,74 Euro will der Käufer nun von der Verkäuferin erstreiten, um die Zwischendecke fachgerecht instandsetzen zu lassen. Bis dahin hat er das Obergeschoss mit provisorischen Stützen gesichert. Die Decke habe seinerzeit ihr Mann eingezogen, nachdem sie das Haus erstanden habe, sagte die Beklagte der Richterin. Der sei zwar kein Handwerker, aber habe durchaus Fachwissen und Praxiserfahrung gehabt. Neu sei die Decke auch an dieser Stelle nicht gewesen, ihr Mann habe lediglich eine alte Vorgängerkonstruktion ausgetauscht.

Urteil ergeht im Januar

Letztlich wird es darauf aber wohl nicht ankommen: Entscheidend ist für die Richterin nur die Tatsache, dass die Verkäuferin „ins Blaue hinein“ behauptet habe, dass es sich bei dem Gebäude um einen Massivbau handele und auch die entsprechende Stelle im Exposé freigegeben habe. Auch, wenn im notariellen Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss festgeschrieben wurde und dort auch nicht mehr die Rede von einem Massivhaus war, habe sich der Käufer auf diese Information verlassen dürfen. Einen Vergleichsvorschlag über 10.000 Euro lehnte die Beklagte trotz des eindeutigen Hinweises der Richterin ab. Nun soll bis Ende Januar ein Urteil ergehen.

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