Anklage erhoben Eine einzige DNA-Spur führt zum Verdächtigen im Fall Claudia O.

Bonn/Lohmar · Im Fall Claudia O., die vor 35 Jahren in Lohmar gewaltsam ums Leben kam, gibt es eine neue Entwicklung. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen einen bereits verurteilten Doppelmörder erhoben.

 In den Morgenstunden des 09.05.1987 wurde die damals 23-jährige Claudia O. von Angehörigen in ihrer Wohnung in Lohmar tot aufgefunden.

In den Morgenstunden des 09.05.1987 wurde die damals 23-jährige Claudia O. von Angehörigen in ihrer Wohnung in Lohmar tot aufgefunden.

Foto: Alf Kaufmann

Vor 35 Jahren wurde die Gastwirtstochter Claudia O. von ihrer Mutter tot in ihrem Zimmer gefunden: Im Bett gefesselt, offenbar erdrosselt, ein Tresorschlüssel neben dem Leichnam. Gegen 1 Uhr nachts hatte sich die 23-Jährige in der Gaststube des Landgasthofs Naafshäuschen, den ihre Eltern betrieben haben, zur Guten Nacht verabschiedet.

Als Claudia O. am Morgen des 9. Mai 1978 nicht erschien, schaute die Mutter in der Wohnung oberhalb der Gaststube nach. Diese hatte ihre Tochter erst zwei Wochen zuvor bezogen. Dort entdeckte sie die Tote. Eine furchtbare Tragödie, die bis heute ungesühnt ist.

Verurteilter Doppelmörder ist Verdächtiger im Fall Claudia O.

Denn der Mord an der jungen Frau, die gerade ihre Ausbildung zur Hotelfachfrau abgeschlossen hatte, konnte bisher nicht aufgeklärt werden: Aber nach 35 Jahren scheint eine einzige DNA-Spur zu dem mutmaßlichen Täter zu führen, einem verurteilten Doppelmörder, der bereits 32 Jahre lang in Haft gesessen hat. Die Bonner Staatsanwaltschaft hat den 66-jährigen Detlef M. – wie Gerichtssprecherin Gerlind Keller am Mittwoch bestätigte – jetzt wegen Mordes aus Habgier sowie Verdeckung einer Straftat (in Tateinheit wegen Raub mit Todesfolge) angeklagt.

Die Ermittler werfen dem Angeklagten vor, in der Tatnacht in das Gasthaus an der B 484 eingestiegen zu sein, um – weil er in Geldnot gewesen sein soll – etwas zu stehlen. Dabei muss er der 23-Jährigen, die auf dem Weg ins Bett war, begegnet sein, sie gefesselt und getötet haben. Mitgenommen wurden damals rund 10.000 Mark aus dem Tresor im Obergeschoss, Bargeld aus dem Portemonnaie der Getöteten sowie Münzgeld aus der Kasse.

Bereits kurz nach dem Verbrechen war der Angeklagte, der damals Stammgast im Ausflugslokal Naafshäuschen gewesen war, in Verdacht geraten. Nicht zuletzt, weil er wegen Spielschulden pleite gewesen sein soll. Aber es gab keinen einzigen Beweis. Auch die Analyse des Genmaterials, das vom Körper der Getöteten gesichert worden war, erbrachte noch keine Spur. Erst im Dezember 2017 konnte durch neue DNA-Analysemethoden des Landeskriminalamtes (LKA) ein genetischer Fingerabdruck des mutmaßlichen Täters offengelegt werden und führte – 30 Jahre nach dem gewaltsamen Tod von Claudia O. – zur Verhaftung des damals 61-jährigen Familienvaters.

Der Jubel über den kriminalistischen Erfolg jedoch wurde bald gedämpft. Denn neben der DNA-Spur des Doppelmörders wurde eine weitere „tatrelevante Spur“ eines Unbekannten entdeckt. Damit konnte dem 66-Jährigen das Verbrechen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Nach einer Beschwerde des Verdächtigen, der noch wegen des Doppelmords im Gefängnis saß, wurde der Haftbefehl wieder aufgehoben. Der Bonner Beschwerdekammer reichte das Indiz nicht als tragendes Beweismittel aus, um das Verfahren zu eröffnen.

Der Tatort in Lohmar.

Der Tatort in Lohmar.

Foto: Holger Arndt

DNA-Spur führt zum Verdächtigen

Die Ermittler der Mordkommission jedoch sind an dem Cold-Case-Fall drangeblieben: In Kooperation mit Wissenschaftlern und weiterer Analyse-Methoden konnte schließlich der unbekannte Spurenleger an dem Körper der Toten identifiziert werden: Kurioserweise stammte die DNA-Anhaftung von einem Mitarbeiter des LKA. Mit dieser Klärung blieb nur eine tatrelevante Spur übrig, und der Angeklagte, der mittlerweile probeweise aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden war, wurde im April 2022 in Detmold erneut festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Das Bonner Schwurgericht, dem die Anklage vorliegt, muss jetzt prüfen, so Sprecherin Keller, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und das Verfahren eröffnet werden kann. Der Verteidiger des Angeklagten, Uwe Krechel, hingegen bezweifelt, dass eine DNA-Spur, die „ja nur ein Indiz“ sei, als Beweismittel ausreiche, wenn nicht andere Umstände dazu kämen. Entsprechend stehe die ganze Anklage „auf tönernen Füßen“, erklärte der Strafverteidiger vorab. „Die Spur kann was sein, muss aber nichts sein. Der Sache sei „mit erheblichen Bedenken zu begegnen“.

(dpa)
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