Urteil am Landgericht Bonn Cannabis-Dealer aus Lohmar bekommt knapp drei Jahre Haft

Bonn/Lohmar · Ein 37-jähriger Mann hat in seiner Wohnung in Lohmar Marihuana verkauft. Das Bonner Landgericht hat ihn jetzt verurteilt. Er bekommt knapp drei Jahre Haft.

 Ein Mann aus Lohmar hat vor Gericht gestanden, in seiner Wohnung Marihuana verkauft zu haben.

Ein Mann aus Lohmar hat vor Gericht gestanden, in seiner Wohnung Marihuana verkauft zu haben.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die 1. Große Strafkammer am Bonner Landgericht hat einen Drogendealer aus Lohmar zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 37-Jährige wurde für schuldig befunden, im vergangenen Jahr in sechs Fällen jeweils rund 300 Gramm Marihuana in seiner Lohmarer Wohnung verkauft zu haben. Von einer ersten Durchsuchung kurz vor dem Jahreswechsel hatte sich der Dealer noch relativ unbeeindruckt gezeigt und sein Geschäft munter weiter betrieben. Bei einer zweiten Razzia in diesem April stellten die Ermittler dann neben 297,8 Gramm Marihuana auch noch 90 Gramm Kokain sicher.

Der Angeklagte habe „den ersten Schuss“ nicht gehört, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Er habe offenbar Schwierigkeiten zu lernen und brauche daher eine längere Strafe, damit er verstehe, dass Drogenhandel kein Kavaliersdelikt ist.

Angeklagter gesteht die Taten

Das große Geschäft hat der Lohmarer mit seinem Wohnungsverkauf allerdings offenbar tatsächlich nicht gemacht: Den Einnahmen von rund 250 Euro bei jedem der sechs Deals standen nämlich Ausgaben für den Eigenkonsum in mindestens gleicher, teils auch größerer Höhe gegenüber. Mit seinem „Großhändler“ war der 37-Jährige übereingekommen, dass er seinen Eigenkonsum über den Verkauf weiteren Stoffs finanzieren könne: 300 Gramm habe er jeweils erstanden, maximal 50 Gramm wollte er selbst rauchen. Noch ein wenig erhöhen konnte der Dealer seine Einnahmen, indem er auch Amphetamine verkauft hat. Eine Droge, deren Konsum er nach eigener Auskunft nichts abgewinnen konnte.

Die Staatsanwaltschaft war in der Anklage noch davon ausgegangen, dass der Lohmarer über ein ganzes Jahr Monat für Monat 300 Gramm gehandelt habe. Dafür sah das Gericht letztendlich aber keine Anhaltspunkte. Der geständige Angeklagte hatte nämlich zum Prozessauftakt nicht nur die sechs nun verurteilten Taten unumwunden eingeräumt. Er hatte zugleich bekannt, dass er mit den Geschäften früher begonnen habe, als die Ermittler annahmen. Auch der Vorwurf, Waffen für eventuelle Streitfälle griffbereit in seiner Wohnung gehabt zu haben, war schließlich vom Tisch: Dass er einen in der Wohnung gefundenen Baseballschläger nur für sportliche Aktivitäten verwenden wollte, war ihm nicht zu widerlegen.

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