Urteil des Bonner Landgerichts Drei Jahre Haft für glücklosen Einbrecher

Bonn/Eitorf · Als Einbrecher war er meist glücklos, mehrere Seniorinnen konnten ihn in die Flucht schlagen. Nun stand ein Drogensüchtiger wegen einer Reihe von Einbrüchen in Eitorf und Siegburg vor Gericht.

 Das Landgericht Bonn. (Symbolfoto)

Das Landgericht Bonn. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Oliver Berg

Bei seinen Diebeszügen hatte er keinen großen Plan: Wenn er Geld für Drogen brauchte, zog der obdachlose Junkie los, streifte durch die Wohngebiete von Eitorf oder auch Siegburg, suchte nach gekippten Fenstern, nicht verschlossenen Kellereingängen oder Terrassentüren, die – weil Hochsommer war – offen standen.

So spazierte er am 28. Juli des vergangenen Jahres, gegen 17.50 Uhr, durch die sperrangelweit offen stehende Terrassentür in die Parterrewohnung eines Siegburger Seniorenheims und zog dort 19 Euro aus einem Portemonnaie. Als die Bewohnerin, die in der Küche „ein Quietschen“ gehört hatte, erschien, hielt er ihr – damit sie nicht schreit – den Mund zu. Die 83-Jährige jedoch wehrte sich, ihr gelang es sogar, die Hände des Einbrechers wegzudrücken. Der Eindringling flüchtete, nicht ohne noch einen schnellen „Glücks-Griff“ in eine Schale zu machen: Darin befanden sich zwei Goldringe und eine Goldkette im Wert von 2000 Euro.

Das Bonner Landgericht hat den 28-Jährigen jetzt wegen einer Serie von Wohnungseinbrüchen, Einstiegen oder Diebstählen in acht Fällen, davon vier glücklose Taten, zu drei Jahren Haft verurteilt. Darüber hinaus wurde bei dem vielfach vorbestraften und seit seiner Kindheit drogensüchtigen Angeklagten die Unterbringung in einer Entzugsklinik angeordnet. Er leide, so hatte es der Gutachter erklärt, an einer drogenindizierten Psychose, die mittlerweile jedoch durch Medikamente stabilisiert werden konnte.

Immer wieder hatte der Angeklagte versucht, bei wehrlosen älteren Damen einzusteigen: Bei der Bewohnerin eines Eitorfer Seniorenstiftes, wo er am frühen Morgen den Weg durch das geöffnete Schlafzimmerfenster fand, bleib er allerdings glücklos: Denn die 80-Jährige, die zu dem Zeitpunkt bereits aufgestanden war, hatte ein Geräusch gehört. Als der Eindringling ihr stotternd erklärte, dass er in der Einrichtung arbeite, drohte sie ihm damit, umgehend die Polizei zu rufen, wenn er nicht sofort verschwinde. Das ließ sich der Angeklagte nicht zweimal sagen – und trat prompt den Rückzug an.

In drei weiteren Fällen machte er Beute: Am 29. Juli des vergangenen Jahres konnte er sich durch ein gekipptes Kellerfenster den Schlüssel der Kellertür angeln, drang in das Haus ein und ließ eine Geldbörse mit 180 Euro sowie ein Pedelec im Wert von 3500 Euro mitgehen. Im September fand er mit zwei Mittätern im Flur eines Mehrfamilienhauses einen E-Scooter und zwei Pedelecs im Wert von insgesamt 3000 Euro. Schließlich wurde er auch auf der Terrasse eines Zweifamilienhauses fündig: Ein zur Nacht vergessenes Tablet mit Ladekabel im Wert von 200 Euro und eine Schachtel Zigaretten lagen offen auf einer Ablage.

Der 28-Jährige gestand im Bonner Prozess schließlich alles, nicht nur seine diebischen Streifzüge, sondern auch weitere Straftaten: Unter anderem sexuelle Beleidigungen, Widerstand gegen Polizeibeamte, mit denen er sich wiederholt respektlos anlegte, Schwarzfahren oder auch Aufbrüche von Fahrrädern. Die Taten waren vor allem seiner Erkrankung geschuldet – und wurden im Hinblick auf die Einbrüche eingestellt.

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