Polizeieinsatz in Eitorf Ehefrau von Rocker will Schadenersatz

EITORF/BONN · Ein gerichtliches Nachspiel hat ein Polizeieinsatz im Juli 2012: Damals wurden in Nordrhein-Westfalen 15 Wohnungen von Mitgliedern der verfeindeten Rockergruppen Hells Angels und Bandidos durchsucht. Vor dem Bonner Landgericht klagt nun die Ehefrau eines damals beteiligten Rockers auf die Zahlung von etwa 17.000 Euro Schadensersatz.

Ein gerichtliches Nachspiel hat ein Polizeieinsatz im Juli 2012: Damals wurden in Nordrhein-Westfalen 15 Wohnungen von Mitgliedern der verfeindeten Rockergruppen Hells Angels und Bandidos durchsucht.

Darunter befand sich auch ein Haus in Eitorf. Bei der Durchsuchung ging es um eine Massenschlägerei im Januar 2012 in Mönchengladbach, bei der drei Personen lebensgefährlich verletzt wurden. Gegen den Eitorfer wurde das Ermittlungsverfahren allerdings eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht vorlag.

Daraufhin verlangte der Mann eine Entschädigung vom Land NRW, da die Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos unter anderem das doppelflügelige Einfahrtstor und die Alarmanlage des Hauses beschädigt haben sollen. Dabei berief er sich auf das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG).

Vor dem Bonner Landgericht klagt nun allerdings seine Ehefrau auf die Zahlung von etwa 17.000 Euro Schadensersatz. Laut der Anwältin des Landes hat der mutmaßliche Rocker drei Mal Fristen verstreichen lassen, in denen er die angeblichen Schäden konkretisieren sollte. Daher könne er keine Leistungen nach dem Entschädigungsgesetz mehr beantragen. Fraglich ist für das Land bislang, ob die Ehefrau überhaupt Eigentümerin des Hauses ist und ob sie daher Forderungen stellen darf.

Die Bezifferung des konkreten Schadens scheint weiterhin das große Problem des Falles zu sein: Bislang gibt es laut dem Vorsitzenden Richter nur einen "relativ ungenauen Vortrag" der Klägerin. Grundsätzlich zeigte sich die Vertreterin des Landes bereit, über einen Vergleich nachzudenken. Wenn die Klägerin nachweise, dass sie berechtigt sei, Forderungen zu stellen, dürfte ihr nach Ansicht des Gerichts als "Sonderopfer" Schadensersatz zustehen. Ihr Anwalt hat jetzt drei Wochen Zeit, um die Klage zu konkretisieren.

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