Prozess in Bonn Eitorfer Prostituierte muss Geldstrafe zahlen

Eitorf/Bonn · 32-jährige Frau aus Eitorf erschlich sich Sozialhilfe in Höhe von 9492 Euro und hinterzog Steuern.

 Symbolfoto

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Das Gebäude des Bonner Land- und Amtsgerichts kennt eine 32-Jährige aus Eitorf bestens: Im vergangenen Jahr begleitete sie regelmäßig ihren Ehemann, der sich vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts verantworten musste. Diesmal saß allerdings die als Prostituierte arbeitende Frau selbst auf der Anklagebank.

In dem Prozess vor dem Amtsgericht ging es um Vorwürfe, die auch ihren Ehemann vor Gericht gebracht hatten: Betrug und Steuerhinterziehung. Der damals 32 Jahre alte Partner wurde im August 2015 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und elf Monaten verurteilt. Diese Strafe scheint vor wenigen Wochen rechtskräftig geworden zu sein, sodass dem ehemaligen Mitglied einer Rockergang nun der Antritt der Haftstrafe bevorsteht.

Mehrere Jahre lang hatte der Mann die Arbeit von zwei Frauen auf dem Straßenstrich und in Clubs organisiert – darunter war auch die jetzige Ehefrau. Zudem wurden Treffen mit Freiern über ein Internetportal arrangiert. Laut dem damaligen Urteil war der Mann Beschützer, aber auch Überwacher der Frauen.

Einen Großteil des verdienten Geldes bekam er von den Prostituierten ausgehändigt und machte sich damit ein schönes Leben. Steuern wurden allerdings keine gezahlt. Stattdessen beschaffte sich das Paar auf dreiste Weise weiteres Geld: Aufgrund falscher Angaben erschlichen sie sich Sozialhilfe. Bei der 32 Jahre alten Frau ging es am Mittwoch um einen Schaden von 9492 Euro, die sie im Laufe des Jahres 2014 zu Unrecht erhalten hat. Bei den nicht gezahlten Steuern auf die Einnahmen aus der Prostitution hatten die Finanzbehörden einen der Frau zurechenbaren Steuerschaden in Höhe von 1539 Euro errechnet.

Gleich zu Beginn der Verhandlung legte die 32-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. Sie muss nun wegen Betruges und Steuerhinterziehung eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro (100 Tagessätze à 40 Euro) zahlen. Die Strafrichterin betonte, dass bei der Höhe der Strafe berücksichtigt werden müsse, dass eine „emotionale Abhängigkeit“ zum Haupttäter, dem heutigen Ehemann, bestand. Die Angeklagte muss nun zudem damit rechnen, dass sich die Arge meldet und die 9492 Euro zurückfordert.

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