Messerstiche auf Schülerin Höchsstrafe für Lohmarer gefordert

Cottbus · Tödliches Ende einer Internetbekanntschaft: Nach einem brutalen Messerangriff auf eine Schülerin bei Berlin 2013 hat die Staatsanwaltschaft für den angeklagten 21-Jährigen nun die Höchststrafe beantragt.

Sie forderte am Mittwoch vor dem Landgericht Cottbus nach dem Jugendstrafrecht 15 Jahre Gefängnis wegen Mordes. Der junge Mann soll die 14-Jährige im November 2013 in ihrem Wohnort Eichwalde (Dahme-Spreewald) mit 78 Messerstichen umgebracht haben, weil er wütend darauf war, dass sie seine Gefühle nicht erwiderte. Über Chat-Foren hatten die beiden sich kennengelernt. Im Prozess gab der Angeklagte die Tat zu. Das Landgericht will voraussichtlich Ende April ein Urteil sprechen.

"Der Angeklagte ist äußerst brutal vorgegangen", sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Zunächst habe der Lohmarer der Jugendlichen auf ihrem Nachhauseweg von der Schule aufgelauert und sie in ein Gespräch verwickelt. Als die Schülerin das Gespräch beendete und sich umdrehte, schlug er ihr laut Anklage mit einer Bierflasche auf den Kopf. Anschließend habe er ein Messer gezogen und zugestochen - 78 Mal. Er habe von seinem Opfer erst abgelassen, als es sich nicht mehr regte. Die 14-Jährige verblutete auf offener Straße.

Einige Tage vor der Tat hatte derjunge Mann die 14-Jährige bei ihren Eltern besucht - dort hatte sie ihm nach Angaben der Staatsanwaltschaft klargemacht, dass sie den Kontakt abbrechen wolle.

Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass der 21-Jährige "den Tod der Geschädigten von Anfang an herbeiführen wollte." Dafür spreche, dass in einem Hotel ein Abschiedsbrief von ihm gefunden worden sei. Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte 20 Jahre alt und damit Heranwachsender. Die Staatsanwaltschaft forderte die Anwendung des Jugendstrafrechts und begründete das damit, dass sein Entwicklungsstand zum Tatzeitpunkt der eines Jugendlichen gewesen sei. Zugleich stellte sie eine besondere Schwere der Schuld fest.

In die Messerattacke im November 2013 wurde auch ein Schulkamerad des Opfers hineingezogen. Er wollte der 14-Jährigen noch helfen und griff ein, wie er vor Gericht als Zeuge aussagte. Dabei sei er vom Angeklagten mit dem Messer am Finger verletzt worden. Der Schüler ist Nebenkläger in dem Prozess - ebenso die Eltern des Opfers. Die Anwältin des Schülers forderte dieselbe Haftstrafe wie die Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung des Angeklagten will entgegen den bisherigen Planungen erst Ende des Monats ihr Plädoyer halten. Zur Begründung der Verschiebung hieß es, ,an wolle gemeinsam plädieren - einer der beiden Anwälte des Angeklagten hatte am Vortag in der Verhandlung gefehlt. Der nächste Verhandlungstag am Landgericht Cottbus ist der 27. April.

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