Prozess in Bonn Mann soll Cannabis im Swimmingpool angebaut haben

Bonn/Windeck · Ein heruntergekommenes Haus in Windeck diente als Zentrale für die Drogengeschäfte eines 34-Jährigen, der seit Dienstag wegen Drogenhandels mit Waffen in Bonn vor Gericht steht. Es ist bereits der zweite Anlauf in dem Prozess.

Wegen Drogenhandels mit Waffen ist ein 34-Jähriger in Bonn angeklagt.

Wegen Drogenhandels mit Waffen ist ein 34-Jähriger in Bonn angeklagt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Vor fast einem halben Jahr war der Prozess ausgesetzt worden, weil das Bonner Landgericht noch Aufklärungsbedarf hatte. Seit Dienstag steht ein 34-Jähriger erneut vor der 2. großen Strafkammer, weil er in Windeck eine Cannabisplantage betrieben haben soll.

Wenige neue Ermittlungsergebnisse

Viel Erhellendes hat sich allerdings seit dem Prozessauftakt im vergangenen Dezember nicht ergeben. Die dem Gericht vorliegenden Bankauskünfte zeigten jedenfalls keine besonders auffälligen Bewegungen auf dem Konto des Angeklagten, die etwa durch Einkünfte aus Drogengeschäften zu erklären wären.

Die Anklage umfasst insgesamt drei Punkte: Von März bis Juni 2017 soll der freiberufliche Gebäudereiniger mit einem Mittäter besagte Plantage im Pool eines alten Hauses betrieben haben. Die Hälfte der daraus gewonnenen rund 13 Kilo Cannabis soll der Angeklagte für etwa 5500 Euro pro Kilo verkauft haben.

Außerdem wird ihm zur Last gelegt, er habe sich am Verkauf von rund acht Kilo Amphetamin beteiligen wollen, das im Kühlschrank des Hauses gefunden worden war.

In der Wohnung wurden Waffen gefunden

Letzter Anklagepunkt ist der Besitz von gut 100 Gramm Marihuana, die bei einer Durchsuchung seiner Bergisch Gladbacher Wohnung entdeckt worden waren.

Weil neben dem Kühlschrank ein Baseballschläger stand und bei der Durchsuchung der Wohnung auch zwei Butterfly-Messer entdeckt wurden, muss sich der Angeklagte wegen Drogenhandels mit Waffen verantworten – eine Straftat, die mit einer mindestens fünfjährigen Haftstrafe bedroht ist.

Das Haus war schon einmal ein Drogennest

Das Haus am Ortsrand von Windeck hat eine einschlägige Vorgeschichte: Bereits im Jahr 2010 war hier ein Drogenanbau aufgeflogen. Davon wollte der Angeklagte aber erst durch eine Nachbarin erfahren haben.

Er habe das Haus lediglich im Herbst 2016 für ein paar Monate gemietet und anschließend von seinem Vermieter an einen Bekannten zum Kauf vermittelt. Er habe das Haus seit Ende 2016 nie wieder betreten. Mit eben diesem Bekannten – so nimmt es die Anklage an – soll der Mann aber die neue Plantage aufgezogen haben.

Wie im ersten Prozess-Anlauf verlas der Anwalt eine Erklärung seines Mandanten, in der er jede Beteiligung an den ersten beiden Taten bestreitet. Nur den Besitz der in seiner Wohnung gefundenen Drogen räumte er ein.

Dabei habe es sich sogar ursprünglich um 240 Gramm gehandelt, die er von dem Bekannten als Gegenleistung für einen Gefallen erhalten habe.

Der Bekannte, mit dem er die Plantage bewirtschaftet haben soll, war 2018 wegen Drogenhandels mit Waffen zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden; er hatte den Angeklagten der Mittäterschaft bezichtigt.

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