Landtagswahl im NRW Ein Drittel der Wähler im Rhein-Sieg-Kreis hat schon abgestimmt

Rhein-Sieg-Kreis · Im Rhein-Sieg-Kreis erreicht der Anteil der Briefwähler einen neuen Rekordwert. Im Wahlbezirk 26 sind es 37,2 Prozent.

Beispielhafter Musterwahlzettel Landtagswahl 2022 NRW Wahlbezirk Rhein-Sieg-Kreis

Foto: Rhein-Sieg-Kreis

Nach Ablauf der fünfjährigen Legislaturperiode wählen auch die Bürger des Rhein-Sieg-Kreises am Sonntag einen neuen Landtag. Zwei Stimmen können sie dabei vergeben. Mit der ersten Stimme entscheiden sie mit darüber, welche der von den Parteien aufgestellten Direktkandidatinnen und Direktkandidaten in den kommenden fünf Jahren im Landtagsgebäude in Düsseldorf mit der Regierung des Bundeslandes betraut sein werden. Die zweite Stimme hingegen geht nicht an eine Person, sondern an eine Partei, die dann über Landeslisten die Möglichkeit erhält, weitere Abgeordnete an das Parlament zu entsenden. Wer am Sonntag nicht den Gang zur Wahlurne tun möchte, der hatte in den vergangenen Wochen die Möglichkeit, seine Stimmen per Briefwahl abzugeben.

Rekord bei den Briefwahlen in ganz NRW

Der Trend zur Briefwahl, der durch das Infektionsgeschehen während der Corona-Pandemie befeuert wurde, setzt sich in diesem Jahr fort. Neben vielen nordrhein-westfälischen Großstädten, die wie Köln Rekordzahlen in den Briefwahlanteilen melden, ist dieser Trend auch in den insgesamt fünf Wahlkreisen im Rhein-Sieg-Kreis zu beobachten. So haben etwa in der Stadt Königswinter, die zum NRW-Wahlbezirk 26 „Rhein-Sieg-Kreis II“ gehört, stand 12. Mai 11.680 von 31.372 Wahlberechtigten (37,2 Prozent) die Briefwahl beantragt. Bei der Landtagswahl 2017 lag der Anteil hingegen mit 6.445 von 30.906 Wahlberechtigten bei knapp 21 Prozent.

In Sankt Augustin, zugehörig zum Wahlkreis 28 „Rhein-Sieg-Kreis IV“, hat (Stand vom 13. Mai) mit 11.870 von rund 42.000 etwas über ein Viertel der Wahlberechtigten einen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen gestellt. Gegenüber der Wahl von 2017, wo nur etwas mehr als 7.000 Menschen per Brief gewählt hatten, bedeutet das einen Anstieg von etwa 60 Prozent.

Auch die Stadt Siegburg, zugehörig zum Wahlkreis 29 „Rhein-Sieg-Kreis V“, meldet einen vergleichbaren Anstieg. Hatten dort von rund 30.000 Wahlberechtigten nur 5.589 Briefwahlunterlagen beantragt, entschieden sich in diesem Jahr 8.806 für die Briefwahl.

Briefwahlunterlagen noch nicht abgeschickt?

Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht abgeschickt hat, dem bieten sich verschiedene Möglichkeiten, seine Stimme doch noch rechtzeitig abzugeben. Zum einen gibt es die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt bei der zuständigen Behörde in den Briefkasten zu werfen. An welche Adresse die Briefwahlunterlagen gebracht werden müssen, steht auf dem roten Briefwahlumschlag. Der Wahlvorstand kontrolliert ab 15 Uhr am Wahlsonntag die Briefwahlunterlagen. Bis zur Schließung der Wahllokale um 18 Uhr sollten diese dann spätestens abgegeben worden sein, da sie sonst bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden.

Wer Briefwahl beantragt, aber seine Stimmen noch nicht per Briefwahl abgegeben hat, kann auch regulär im Wahllokal zwischen 8 Uhr und 18 Uhr am Sonntag wählen gehen. Das hierzu aufzusuchende Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer sich für diesen Weg entscheidet, benötigt einen einen gültigen Personalausweis oder, alternativ, einen gültigen Führerschein oder Reisepass. Zudem muss der Wahlschein vorhanden sein, den das Wahlamt mit den übrigen Briefwahlunterlagen zugesandt hatte. Dieses Dokument ist entscheidend, um am Sonntag im Wahllokal wählen zu können, obwohl man Briefwahl beantragt hat. Die Wahlbenachrichtigung hingegen ist nicht nötig.