Zwei Jahre ohne Bewährung Mann aus Windeck bekommt Haftstrafe für Besitz von Kinderpornos

Windeck/Waldbröl · Ein Mann aus Windeck bekommt für den Besitz kinderpornografischen Materials zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Er zog seine Berufung nach einem klaren Hinweis des Richters zurück.

 Ein Windecker hat in einem Kinderpornografie-Prozess seine Berufung nach einem klaren Hinweis des Richters zurückgezogen.

Ein Windecker hat in einem Kinderpornografie-Prozess seine Berufung nach einem klaren Hinweis des Richters zurückgezogen.

Foto: DPA

Der „Warnschuss“ konnte ihn offenbar nicht beeindrucken: Bei einem heute 53-jährigen Windecker wurden bei einer Hausdurchsuchung am 25. September 2019 insgesamt 20.618 Bild- und 13.080 Videodateien gefunden, die allerschwersten Kindesmissbrauch zeigten. Dennoch mussten die Fahnder am 19. Dezember desselben Jahres erneut anrücken. Diesmal fanden sie eine nicht viel geringere Menge an menschenverachtenden Dateien auf zwei weiteren Laptops und einer externen Festplatte. Wegen Besitzes von Kinderpornografie hatte das zuständige Amtsgericht in Waldbröl den ehemaligen Kioskbetreiber am 1. Mai dieses Jahres zu einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Offenbar hatte sich der Mann das Material jeweils über das Darknet aus mutmaßlich osteuropäischen Quellen beschafft. Eine Weitergabe konnte aber nicht nachgewiesen werden, und so wurde das Verfahren in diesem Punkt eingestellt.

Mann hat noch keine Therapie angetreten

Gegen die erstinstanzliche Entscheidung waren sowohl Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen und nach kurzer Verhandlung zogen beide Parteien am Donnerstagmorgen ihre entsprechenden Anträge wieder zurück. Damit ist das Waldbröler Urteil rechtskräftig. Man habe sich das Amtsgerichtsurteil genau angesehen und es als völlig angemessen betrachtet, sagte der Berufungsrichter direkt an den Angeklagten gewandt. Dabei habe er, was seine Verurteilung betreffe, noch Glück gehabt, denn mittlerweile sei eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, bei deren Anwendung die Haft wohl noch deutlich länger ausfallen würde. Das ist rückwirkend aber selbstverständlich nicht möglich.

Niemand könne sich mit dem Argument, das seien doch nur Bilder, herausreden, machte der Richter klar. Was in den Dateien zu sehen sei, seien echte Verbrechen und jeder, der sich solches Material beschaffe, mache sich mitschuldig. Haftstrafen von maximal zwei Jahren sind im Regelfall bewährungsfähig und so wollte der Angeklagte, der die Taten in der ersten Instanz rundum eingestanden hatte, die Berufung auch auf die Rechtsfolgen beschränken, sprich: die Aussetzung zur Bewährung erreichen. Weil er aber trotz angeblicher Bemühungen noch keine Therapie angetreten hatte, kam eine solche Entscheidung für die Kammer nicht in Betracht. Ein kleines Entgegenkommen zeigte aber die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, in dem sie die Bereitschaft signalisierte, ihren Berufungsantrag ebenfalls zurückzuziehen, wenn der Angeklagte noch in der laufenden Verhandlung dasselbe tue.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort