Urteil am Landgericht Bonn Mann muss wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter in Haft

Rhein-Sieg-Kreis/Bonn · Das Bonner Landgericht hat einen 38-jährigen Mann aus dem Rhein-Sieg-Kreis wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Mann stritt alle Vorwürfe ab.

 Mindestens 14 Mal hat sich ein Mann aus dem Rhein-Sieg-Kreis nach Angaben des Landgerichts Bonn an seiner Stieftochter vergangenen. Nun muss er ins Gefängnis.

Mindestens 14 Mal hat sich ein Mann aus dem Rhein-Sieg-Kreis nach Angaben des Landgerichts Bonn an seiner Stieftochter vergangenen. Nun muss er ins Gefängnis.

Foto: dpa/Peter Steffen

Die gut halbstündige Schilderung der einzelnen Taten durch den Vorsitzenden Richter war mitunter nur schwer zu ertragen: Vor der 8. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht ist am Mittwochnachmittag ein 38-jähriger Mann aus dem östlichen Rhein-Sieg-Kreis wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Außerdem muss er dem Mädchen 30.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und ist verpflichtet, für alle möglicherweise aus seinen Verbrechen resultierenden psychischen Folgen finanziell geradezustehen. Insgesamt mindestens 14 Mal hatte sich der ungelernte Gelegenheitsarbeiter, der mit der Mutter auch eine gemeinsame leibliche Tochter hat, an der zu Beginn der Tatserie Neunjährigen vergangen.

„Anfangs entwickelte sich durchaus eine Vater-Tochter-Beziehung“, beschrieb der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung das Verhältnis von Täter und Opfer vor dem ersten Übergriff. Der Angeklagte und die Mutter hatten sich in Berlin kennengelernt, nach einiger Zeit zog man zusammen und wohnte in verschiedenen Orten im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis. Die verurteilten Taten spielten sich allesamt in zwei Wohnungen in Ruppichteroth und Neunkirchen-Seelscheid ab. Das frische Vertrauen seiner Stieftochter nutze der Mann dann aber aus, um sich immer wieder an dem Kind zu vergreifen, hieß es vor Gericht.

Mädchen sagt vor Gericht aus

Spätestens im Sommer 2020 habe der Verurteilte sexuelles Interesse an dem Kind entwickelt, stellte die Kammer fest. Die Tatserie endete erst im September 2021. Er habe die Abwesenheit seiner Partnerin für die Verbrechen genutzt, so der Vorsitzende. Die gemeinsame leibliche Tochter habe er öfter zu Nachbarn zum Spielen geschickt. Regelmäßig setzte er „Mittel der Belohnung und der Drohung“ als Druckmittel ein, wie es der Richter formulierte. Die Belohnungen reichten vom Handy bis zu einem Hund. Die Drohungen nahm die Stieftochter nicht zuletzt deshalb ernst, weil der Verurteilte seine Versprechen konsequent hielt.

Bei der letzten Tat war das Kind aber dann nicht mehr bereit, sich widerstandslos einer weiteren Vergewaltigung zu fügen. Das Mädchen flüchtete zu seiner Mutter ins Bett und schilderte ihr völlig aufgelöst, was ihr Stiefvater mit ihr vorhatte, und dass es sich dabei nicht um das erste Mal handele. Sofort sprang die Mutter auf, begab sich in das Untergeschoss, wo zu ihrem Erstaunen anders als sonst sämtliche Rollladen heruntergelassen waren. Als sie den Mann auf der Terrasse zur Rede stellte, stritt er alles ab und stellte seine Stieftochter als Lügnerin dar. Das Kind, das sich völlig verängstigt unter dem Bett der Mutter versteckt hatte, ließ er wissen, dass es ihn nicht mehr Papa nennen dürfe. Die Mutter vertraute aber ihrer Tochter und zeigte den Mann bei der Polizei an. Vor Gericht war der Angeklagte bei seiner Version geblieben, hatte sämtliche Taten geleugnet und ersparte es dem Kind nicht, selbst vor Gericht aussagen zu müssen.

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