Erneute Wende im Prozess Mettbrötchen-Prozess: Gericht entlässt Sohn aus U-Haft

EITORF/BONN · Erneute Wende im Prozess um den Mordanschlag mit einem vergifteten Mettbrötchen auf eine 76-jährige kranke Frau aus Eitorf: Deren 49-jähriger Sohn, der mit seiner Ex-Freundin wegen versuchten Mordes vor dem Bonner Schwurgericht steht, wurde gestern aus der U-Haft entlassen.

Grund für die Entlassung: Für Ankläger und Gericht steht er nicht mehr im dringenden Verdacht, an dem Anschlag auf seine Mutter am 24. März 2014 beteiligt gewesen zu sein. Seine 53-jährige Ex-Freundin, die zunächst allein wegen der Tat auf der Anklagebank gesessen und den 49-Jährigen zu Prozessbeginn als angeblichen Mittäter so belastet hatte, dass er im Januar mit ihr vor Gericht gelandet war, verzog keine Miene bei dieser Entscheidung.

Ausschlaggebend für diese neuerliche Wende ist das Gutachten eines Schriftsachverständigen, der Unterschriften mit dem Namen des 49-Jährigen auf Banküberweisungen prüfen sollte. Denn Grund für den Mordversuch sollen Veruntreuungen vom Konto der Mutter gewesen sein, die der 53-Jährigen angelastet werden. Laut Anklage soll die drogenabhängige Frau die Unterschriften des 49-Jährigen, der damals als Betreuer für seine demenzkranke Mutter eingesetzt war, gefälscht und mehr als 14 000 Euro auf ihr Konto geleitet haben. Und als dieser Betrug aufzufliegen drohte, weil dem Sohn die Betreuung der Mutter wegen weiterer hoher Fehlbeträge entzogen werden sollte, soll die 53-jährige gelernte Arzthelferin Betäubungsmittel in Mettbrötchen versteckt haben und mit dem 49-Jährigen abends zu dessen Mutter nach Eitorf gefahren sein, wo die Demenzkranke bei einer Pflegerin lebte.

Dort fütterte sie die 76-Jährige mit dem vergifteten Brötchen, wobei eine der Tabletten in eine Halsfalte der Kranken fiel. Dort fand die Pflegerin, die ihren Schützling am nächsten Morgen nicht wach bekam, die Pille. Die 76-Jährige überlebte. Die 53-Jährige wurde verhaftet und behauptete im November vor dem Schwurgericht: Sie habe die Unterschriften nicht gefälscht, sondern der 49-Jährige habe die Überweisungen unterschrieben, um weiter Geld vom Konto der Mutter abzuzweigen.

Das aber ist dem Graphologen zufolge mehr als unwahrscheinlich, da die Unterschriften zu mehr 90 Prozent nicht vom 49-Jährigen stammten. Damit aber ist für Gericht und auch Oberstaatsanwalt Robin Faßbender die Glaubwürdigkeit der Frau, auf der der dringende Tatverdacht gegen den 49-Jährigen beruhte, grundsätzlich erschüttert mit der Konsequenz, dass der Mann auf freien Fuß zu setzen war. Er kann nun mit einem Freispruch rechnen.

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