Land und Eitorferin einigen sich vor Gericht NRW muss Rocker-Ehefrau 4000 Euro zahlen

EITORF/BONN · Im Juli 2012 hatten Polizisten das Haus der Eitorferin, die mit einem Bandido-Mitglied verheiratet ist, durchsucht. Dabei beschädigten sie unter anderem die Alarmanlage. Vor Gericht einigten sich das Land und die Eitorferin nun auf eine Entschädigung.

Während eine Eitorferin und ihr Ehemann, der früher zur Rockergang Bandidos gehört haben soll, am Mittelmeer im Urlaub weilten, durchsuchten Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) das Haus und das Grundstück der Eheleute. In einem Zivilprozess vor dem Bonner Landgericht ging es jetzt um die Frage, ob die Ehefrau für mehrere bei der Polizeiaktion beschädigte Gegenstände vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Entschädigung erhält.

Wie berichtet, gab es im Juli 2012 einen großen Polizeieinsatz: In NRW wurden damals insgesamt 15 Wohnungen von Mitgliedern der verfeindeten Rockergruppen Hells Angels und Bandidos durchsucht. Hintergrund war eine Massenschlägerei zwischen den rivalisierenden Banden im Januar 2012 in Mönchengladbach. Dabei prügelten sich etwa 100 Rocker, drei von ihnen wurden lebensgefährlich verletzt.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Eitorfer wurde später allerdings eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht vorlag. In der Folge hätte der Rocker Entschädigungsansprüche geltend machen können - was aber offenbar an der Einhaltung von Fristen scheiterte, in denen die angeblichen Schäden konkretisiert werden sollten. Daraufhin verklagte die Ehefrau, die Besitzerin des betroffenen Hauses ist, das Land.

Hundegebell vom Tonband

Vor allem für die laut Klage komplett beschädigte Alarmanlage des mit 26 Kameras gesicherten Hauses und für das angeblich zerstörte doppelflügelige Eingangstor verlangte sie insgesamt 17 000 Euro. Darunter waren auch 50 Euro für die Tür einer Hundehütte: Dieser waren die Spezialkräfte zu Leibe gerückt, da sie Hundegebell hörten. Es stellte sich jedoch heraus, dass kein Dobermannangriff zu befürchten stand, sondern das Gebell stattdessen von einem Tonband kam.

Die Richter der ersten Zivilkammer kamen am Ende des Prozesses zu dem Schluss, dass der Ehefrau als sogenanntem "Sonderopfer" ein Entschädigungsanspruch aus einem enteignenden Eingriff zusteht. Bei der Höhe der Klagesumme hatten die Richter nach der Vernehmung mehrerer Zeugen jedoch ihre Bedenken. Sie schlugen den Abschluss einer gütlichen Einigung vor, da ansonsten teure Sachverständigengutachten hätten eingeholt werden müssen - beispielsweise zu der Frage, ob tatsächlich die gesamte Alarmanlage durch ein von den Polizisten entferntes Steuerelement unbrauchbar geworden ist.

Schließlich einigten sich die Parteien auf den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich: Die Klägerin erhält vom Land nun eine Entschädigungszahlung in Höhe von 4000 Euro.

Aktenzeichen: LG Bonn 1 O 152/14

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