Riskante Fahrt von Lohmar Polizei stoppt 21-jährigen betrunkenen Autofahrer

Lohmar · Die Polizei hat am Dienstagabend einen 21-jährigen Autofahrer aus Lohmar aus dem Verkehr gezogen. Der Mann stand nicht nur unter Alkoholeinfluss, sondern fiel auch mehrfach aufgrund seiner Fahrweise auf.

 Symbolfoto.

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Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Ein 21-jähriger betrunkener Autofahrer hat am Dienstagabend mit seiner Fahrweise die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich gezogen. Einer Streifenwagenbesetzung fiel der junge Mann auf, als er gegen 22.45 Uhr in Lohmar auf der Hauptstraße in Richtung Siegburg vor ihnen fuhr. Zunächst überholte dieser innerhalb des Ortes ein vorausfahrendes Auto. Nach Angaben der Polizei beschleunigte er dazu auf deutlich mehr als Tempo 50.

Kurz hinter der Königsberger Straße überholte er dann einen Linienbus und nutzte dafür auch die Linksabbiegerspur in die Aggerstraße aus Richtung Siegburg. Der BMW-Fahrer aus Lohmar wurde daraufhin immer schneller, „gab richtig Gas und beschleunigte auf deutlich über 100 Stundenkilometer“, wie die Polizei in ihrer Mitteilung schreibt.

Die Fahrweise des Mannes veranlasste die Polizei zu einem ungewöhnlichen Vergleich. So fragten sie in ihrer Mitteilung: „Kennen Sie den Mitschüler, der beim Aufzeigen immer mit den Fingern geschnipst hat, um die Aufmerksamkeit des Lehrers auf sich zu ziehen?“ So wie manch ein Lehrer müsse sich demnach auch die Streifenwagenbesetzung gefühlt haben.

Die Polizisten schlossen auf, konnten den Mann aber erst auf der B56 Richtung Sankt Augustin einholen. Nachdem die Beamten Anhaltezeichen gaben, hielt der Mann abseits der Bundesstraße an. Auf dem Beifahrersitz saß eine Frau, die eine offene Flasche Bier in der Hand hielt. Hinter dem Beifahrersitz stand noch eine weitere geöffnete Flasche. Der Alkoholtest beim 21-Jähriger ergab einen Wert von 1,0 Promille, so dass dem Fahrer auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen wurde. Die Polizei stellte den Führerschein sicher, das Auto blieb verschlossen am Anhalteort stehen.

Die Polizei leitete gegen den 21-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein und prüft zudem, ob aufgrund der Fahrweise unter Alkoholeinfluss nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vorliegt.

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