Entscheidung des Bundesgerichtshof Prozess um Leiche im Wald in Eitorf muss neu verhandelt werden

Eitorf/Bonn. · Der Prozess um den Tod eines in einem Waldstück in Eitorf gefundenen Mannes muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hob jetzt das Urteil des Bonner Landgerichts von Anfang 2021 auf.

In der Nähe des Bahnhofs Eitorf-Merten ist am 2. August 2020 eine männliche Leiche gefunden worden. Sie lag neben einem kleinen Waldweg in einem trockenen Bachlauf und war mit Ästen abgedeckt.

In der Nähe des Bahnhofs Eitorf-Merten ist am 2. August 2020 eine männliche Leiche gefunden worden. Sie lag neben einem kleinen Waldweg in einem trockenen Bachlauf und war mit Ästen abgedeckt.

Foto: Nicolas Ottersbach

Das Bonner Landgericht muss einen im vergangenen Jahr abgeschlossenen Prozess um den Tod eines in einem Waldstück gefundenen Mannes neu verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil aus dem März 2021 wieder auf, bei dem ein Angeklagter zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden war. Der Fall werde zu einer neuen Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen, erklärte der BGH in einem nun veröffentlichten Urteil.

Das Landgericht in Bonn hatte in dem Prozess einen damals 20-Jährigen wegen Totschlags verurteilt. Ein damals 30 Jahre alter Mitangeklagter wurde - obwohl er während der Tötung des Opfers dabei gewesen sein soll - dagegen freigesprochen. Die beiden Angeklagten hatten im Prozess den jeweils anderen belastet, den Mann getötet zu haben.

Die Geschehnisse sollen sich im Juli 2020 in einem Waldstück bei Eitorf ereignet haben. Das Opfer war unter anderem mit einem Ast geschlagen worden. Teile der Leiche sollen anschließend mit Spiritus übergossen und entzündet worden sein. Die Männer kannten sich nach Erkenntnissen des Gerichts aus der Drogenszene.

Der BGH monierte, dass die Beweiswürdigung, mit der das Landgericht „einen gemeinsamen Tatplan der beiden Angeklagten“ damals abgelehnt und einen Tötungsvorsatz des schlussendlich freigesprochenen Mitangeklagten ausgeschlossen habe, als „lückenhaft“ zu betrachten sei. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es bei Würdigung „aller wesentlichen Gesichtspunkte“ nicht doch zu einer Verurteilung des Mitangeklagten gekommen wäre.

Gegen das Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der verurteilte Angeklagte Revision eingelegt. Das Bonner Landgericht teilte am Donnerstag mit, dass ein Termin für die neue Verhandlung noch nicht feststehe.

(dpa)
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