Attacke mit Futtereimer Prügelei auf Reiterhof in Neunkirchen-Seelscheid endet vor Gericht

Neunkirchen-Seelscheid/Siegburg · Zwei Frauen landeten nach einer Prügelei auf einem Reiterhof in Neunkirchen-Seelscheid vor dem Amtsgericht Siegburg. Die Angeklagte soll ihr Opfer mit einem Futtereimer geschlagen haben. Das Gericht hat das Verfahren jetzt eingestellt.

 Eine 62-Jährige und eine 30-Jährige haben sich im Februar 2021 auf einem Reiterhof in Neunkirchen-Seelscheid geprügelt. (Symbolbild)

Eine 62-Jährige und eine 30-Jährige haben sich im Februar 2021 auf einem Reiterhof in Neunkirchen-Seelscheid geprügelt. (Symbolbild)

Foto: picture alliance / dpa/Wolfgang Kumm

Das Amtsgericht Siegburg hat am Montag ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt. Es ging um Handgreiflichkeiten zwischen einer 62-Jährigen und einer 30-Jährigen im Februar 2021 auf einem Reiterhof in Neunkirchen-Seelscheid. Dabei soll die Angeklagte der Jüngeren unvermittelt einen halbvollen Futtereimer ins Gesicht geschlagen haben. Während die Angeklagte sagte, die 30-Jährige habe sie zuerst verbal und dann körperlich angegriffen, erklärte die Zeugin, sie sei unvermittelt von der Älteren angegriffen worden, während sie in der Sattelkammer beschäftigt war. Die Folgen waren eine Gehirnerschütterung, Nasenbluten, ein abgebrochener Zahn sowie Prellungen auf beiden Seiten.

„Wir haben uns geprügelt“, räumte die Angeklagte ein. Der Streit mit der 30-Jährigen währte indes schon, seitdem diese den Reiterhof übernommen hatte. Zuvor hatten beide gemeinsam den Hof geführt. Die Angeklagte hatte sich zurückgezogen, um ihren Lebensgefährten zu pflegen.

Verfahren wird gegen eine Zahlung von 500 Euro an Greenpeace eingestellt

„In den 30 Monaten, in denen sie den Hof gepachtet hat, habe ich 20 Anzeigen von ihr erhalten“, erzählte die Angeklagte von den Streitereien zwischen den beiden Frauen. Sie sei systematisch gemobbt worden. Zudem warf sie der Jüngeren vor, sie habe die 41 Einstell-Pferde vergrault, die sie in 30 Jahren auf den Hof geholt habe. Tatsächlich hatte die Jüngere den Hof nach einem halben Jahr wieder abgeben müssen, da sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte.

„Es ist ein Konflikt zwischen zwei Personen, die sich nicht mehr sehen“, begründete Richter Alexander Bluhm seine Anregung, das Verfahren gegen eine Zahlung von 500 Euro an Greenpeace einzustellen. Es handele sich zwar um gefährliche Körperverletzung, aber im minderschweren Fall, die körperlichen Folgen hielten sich in Grenzen. Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung des Richters.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort