Tankstelle in Lohmar Schmerzensgeld für Radler, der in Stahlseil fuhr

Bonn/Lohmar · Vor zwei Jahren hat sich 16-jähriger Lohmarer schwere Verletzungen im Gesicht zugezogen. Der Grund: Ein gespanntes Stahlseil, das leicht zu übersehen war. Ein Tankstellenpächter muss nun 4000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Es war der Samstag vor Muttertag: Der 16 Jahre alte Jugendliche wollte schnell noch einen Blumenstrauß für seine Mutter kaufen. Er schwingt sich auf sein Rad und fährt zu einer Tankstelle in Lohmar, vor der sich neben dem Bürgersteig ein breiter Grünstreifen befindet, auf dem regelmäßig Autos ausgestellt sind. Um nicht einen Umweg von rund 150 Metern machen zu müssen, fährt der 16-Jährige über den Grünstreifen, der regelrecht zum Abkürzen einlädt: Denn es ist der direkte Weg zum Kiosk der Tankstelle, wo der Jugendliche noch Blumen zu bekommen hofft.

Aber da kommt er nicht mehr hin: Denn er fährt ungebremst in ein kaum sichtbares Stahlseil, das in 1,60 Meter Höhe zwischen zwei Fahnenmasten gespannt war. Wegen der blendenden Nachmittagssonne hatte er das dünne Hindernis nicht gesehen. Das Stahlseil zerschneidet dem Radfahrer fast das Gesicht und hinterlässt schwere Verletzungen. Zwei Jahre nach dem Unfall, der am 13. Mai 2017 passierte, hat das Bonner Landgericht nun den Inhaber der Tankstelle zu einer Zahlung in Höhe von 4000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, wie Gerichtssprecher Edgar Panizza am Donnerstag bestätigte. Darüber hinaus muss der Tankwart noch für sämtliche Folgekosten aufkommen, die durch den Unfall entstanden sein könnten.

Denn auch heute noch leidet der mittlerweile 18-Jährige an den Folgen der Verletzungen – unter anderem war ihm ein Kieferstück mit drei Zähnen rausgebrochen – und ist weiterhin in zahnärztlicher Behandlung. Das Essen fällt dem Kläger immer noch schwer, weil er mit den provisorischen Schneidezähnen nicht kauen kann, auch klinge es immer etwas verwaschen, wenn er spricht. Weitere Operationen stünden nach Auswachsen des Kiefers noch an. Der Tankstellen-Pächter habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, heißt es in dem Urteil der 9. Zivilkammer, weil er die Gefahrenquelle nicht ausreichend gesichert habe. Normalerweise dient das Stahlseil dazu, Werbeplakate zu befestigen.

Die aber waren zu dem Zeitpunkt des Unfalls nicht angebracht gewesen. Also hätte der Inhaber das Seil zumindest von einem Fahnenmast abnehmen müssen. Der Einwand, dass der Junge mit seinem Fahrrad auf dem Grünstreifen nichts zu suchen habe, ließ Richter Christian Meurs nicht gelten: Als Eigentümer müsse er mit einem Fehlgebrauch rechnen und dagegen Schutzmaßnahmen ergreifen. Immerhin würden Besucher regelmäßig Autos auf den Grünstreifen besichtigen. Mithin auch eine Einladung, eine bequeme Abkürzung zu nehmen.

Allerdings trägt der 18-Jährige, der im Prozess von seiner Mutter vertreten wurde, zu 15 Prozent Mitverantwortung an dem Unfall: Wer den Radweg verlässt und sich auf nicht gesicherten Grund begibt, der geht ein Risiko ein, das er selber tragen muss.

AZ: Landgericht Bonn 9 O 2/19)