Wildkatze in Eitorf gesichtet Tierschützerin erstattet Anzeige gegen Besitzer des Servals

Rhein-Sieg-Kreis · Seit mindestens zwei Wochen zieht ein Serval durch die Umgebung von Eitorf. Eine Tierschützerin hat nun Anzeige bei der Unteren Landschaftsbehörde gegen den Besitzer der Großkatze erstattet.

 Ein Serval in einer Auffangstation in Brandenburg: Auch in Eitorf wurde solch eine afrikanische Wildkatze gesichtet.

Ein Serval in einer Auffangstation in Brandenburg: Auch in Eitorf wurde solch eine afrikanische Wildkatze gesichtet.

Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Die Großkatze, die seit mindestens zwei Wochen im Eitorfer Gemeindegebiet umherstreift, hat eine Anzeige nach sich gezogen. „Der Besitzer ist sich der Tragweite seines Handelns offensichtlich nicht bewusst“, kritisiert Angelika Bornstein von der Wildvogelstation Rhein-Sieg. Es sei unverantwortlich, einen Serval unbeaufsichtigt durch die Natur ziehen zu lassen. Ob das Tier Freigang hat oder aus einem Gehege entlaufen ist, ist nach wie vor unklar.

Bornstein hat unterdessen bei der Unteren Landschaftsbehörde Anzeige gegen Unbekannt erstattet wegen des „Verdachts auf nicht artgerechte und gegebenenfalls illegale Haltung einer Servalkatze“. Die Pressestelle des Rhein-Sieg-Kreises bestätigte dies auf Anfrage. Die Vorwürfe würden nun von der Unteren Landschaftsbehörde geprüft.

Bornstein bemängelt, dass der Besitzer die Gefahren einer Wildkatze auf Freigang unterschätze. So könnten sich Servale mit einheimischen Katzen vermehren, dies würde die heimische Fauna massiv verfälschen. „Nicht daran zu denken, wenn zukünftig verwilderte Savannahkatzen in unseren Wäldern räubern“, sagt die Leiterin der Wildvogelstation in Eitorf. Zur Beute gehörten neben Nagern hauptsächlich Vögel, Kaninchen und Hasen sowie im Sommer Kitze und andere Jungtiere. Gleichermaßen könnten es auch Jäger auf den Serval abgesehen haben: „Es ist nur eine Frage der Zeit, dass das bedauernswerte Tier abgeschossen wird, weil Wilderei vorliegt“, mutmaßt Bornstein.

Serval in Eitorf ist nicht angemeldet

Wie berichtet, gingen die ersten Meldungen über den Serval bereits kurz vor Weihnachten bei der Eitorfer Gemeindeverwaltung ein. Bislang nicht bestätigte Annahmen gehen davon aus, dass der Serval von einer Privatperson im Gemeindegebiet südlich der Sieg gehalten wird. Das Tier ist meldepflichtig. Laut Kreissprecherin Alexandra Wellner liegt in Eitorf derzeit allerdings keine Anmeldung eines Servals vor.

Das Suchhundezentrum Köln veröffentlichte am Montagabend eine „Vermisstenanzeige“, in der nach der Großkatze in Eitorf gesucht wird. Demnach seien die Besitzer bekannt, der Serval sei vier Jahre alt und gechipt. Davon hatten die Behörden am Dienstag bislang keine Kenntnis. Der Rhein-Sieg-Kreis spricht weiter davon, dass der Besitzer noch zu ermitteln sei.

Unklar ist auch, wie viele exotische Tiere aktuell im Kreis gemeldet sind. Auf Anfrage teilt die Pressestelle lediglich mit, dass keine aussagekräftige Statistik existiere. Für exotische und geschützte Tierarten bestehe aber eine Meldepflicht. Dieser wurde im Fall des Servals in Eitorf offenbar nicht nachgekommen.

Tierschutzbund: „Artgerechte Privathaltung von Wildtieren ist nicht möglich“

Abgesehen von jener Meldepflicht gibt es in Nordrhein-Westfalen aktuell keine speziellen Beschränkungen für exotische und gefährliche Tierarten in Privathaushalten. Halter müssen sich allerdings an die Vorschriften des Artenschutzrechts halten. Dies teilt das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mit. So benötigen Servale ein beheiztes Innengehege und ein Außengehege mit einer Größe von mindestens 50 Quadratmetern. Dieses sollte ein Wasserbecken und Klettermöglichkeiten für die Tiere aufweisen. Servale sind für Menschen nach Angaben von Züchtern nicht gefährlich, sollten aber nicht in die Enge getrieben werden.

Dass es in Deutschland derzeit nicht einheitlich geregelt ist, welche Tiere in Privathaushalten gehalten werden dürfen, stößt beim Tierschutzbund auf Unverständnis. Der Verein mit Sitz in Bonn bemängelt: „Eine artgerechte Privathaltung von Wildtieren ist aus Tierschutzsicht im Grunde nicht möglich.“ Für viele Wildtiere gebe es zu wenig wissenschaftliche Erkenntnisse über das Verhalten in natürlicher Umgebung und darüber, welche Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung in Gefangenschaft erfüllt sein müssten. Oft würden die Ansprüche und Bedürfnisse der Tiere, ihre spätere Größe oder ihre hohe Lebenserwartung unterschätzt.

Verboten ist in Nordrhein-Westfalen laut Naturschutzgesetz die Haltung bestimmter invasiver Arten. Darunter fallen etwa der Waschbär, der Kleine Mungo und der Marmorkrebs. Für geschützte Arten muss der Halter einen Nachweis über die Herkunft erbringen und die Haltung anmelden. Laut Einschätzung des Tierschutzbundes ist diese Meldepflicht in der Praxis jedoch kaum nachprüfbar. Dies zeigt auch der Fall in Eitorf.

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