64.000 Euro des Arbeitgebers veruntreut Frau aus Eitorf entgeht nur knapp dem Gefängnis

Eitorf/Siegburg · Weil ihr Mann Schulden erbte, bediente sich eine 50-jährige Buchhalterin aus Eitorf vom Konto ihres Arbeitgebers. Warum sie dennoch nicht ins Gefängnis muss.

 Wegen gewerbsmäßiger Untreue stand eine Buchhalterin in Siegburg vor Gericht. (Symbolbild)

Wegen gewerbsmäßiger Untreue stand eine Buchhalterin in Siegburg vor Gericht. (Symbolbild)

Foto: picture alliance/dpa/Uwe Anspach

Ein Jahr und acht Monate Haftstrafe auf Bewährung verhängte Richterin Kristin Stilz gegen eine Eitorferin wegen gewerbsmäßiger Untreue. Nur ein vollumfängliches Geständnis und die Tatsache, dass sie bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, ersparten der 50-Jährigen eine Haftstrafe über zwei Jahre, die nicht zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können, wie die Richterin ihr deutlich machte.

Jede einzelne Tat könne schon mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe geahndet werden. „Sie sind also knapp dem Gefängnis entkommen“, stellte sie klar. Die Angeklagte musste sich vor dem Siegburger Amtsgericht dafür verantworten, zwischen 2020 und 2022 in Eitorf als Buchhalterin durch 70 Überweisungen das Vermögen ihres Arbeitgebers geschädigt zu haben. Der Schaden lag laut Anklage bei rund 64.000 Euro.

Schulden über den Kopf gewachsen

Die Überweisungen veranlasste sie auf das Konto einer Nachbarin, auf das sie Zugriff hatte und von dem sie das Geld abhob. Weitere Geldbeträge überwies die Frau an verschiedene Gläubiger. Inwieweit sich die Nachbarin wegen Geldwäsche verantworten muss, will die Staatsanwaltschaft noch klären.

Auf die Frage von Kristin Stilz, wie es zu der Vielzahl an Einzeltaten kommen konnte, antwortete die Angeklagte: „Wir haben ein Haus gebaut und mein Mann hat geerbt. Allerdings auch Schulden und er hat das Erbe nicht ausgeschlagen“, so die Angeklagte. Dadurch seien ihnen die Schulden über den Kopf gewachsen. Geredet habe sie mit ihrem Mann aber nie darüber, räumte sie ein. Mittlerweile sei ihr Haus zwangsgeräumt worden und soll nun versteigert werden. Mit ihren Taten habe sie versucht, „noch etwas zu retten“, sagte sie.

Ein Cabrio gekauft

Dass die Angeklagte mit veruntreutem Geld unter anderem ein Cabrio gekauft hatte, stieß bei der Richterin auf Unverständnis. Das habe ja nicht der Finanzierung des Lebensunterhalts in Not gedient und außerdem „kann man auch Bus und Bahn benutzen“, betonte sie. Unverständnis zeigte Kristin Stilz allerdings auch dafür, dass die Taten der Angeklagte trotz Kontrollen seitens ihres ehemaligen Arbeitgebers über 18 Monate nie aufgefallen seien. Dadurch sei natürlich auch „die Hemmschwelle der Angeklagten gesunken.“ Aufgrund des Geständnisses verzichtete das Gericht aber auf eine Zeugenbefragung.