Verein verlangt Bezahlung mehrjähriger Hundepflege Tierschützer fordern 27.000 Euro

Bonn/Windeck · Die Frage, wer für die Unterbringungskosten zweier Hunde aufkommt, dessen Besitzer wegen versuchten Mordes im Gefängnis sitzt, muss jetzt das Bonner Landgericht klären.

 Tierschützer verlangen vom Land NRW mehr als 27 000 Euro für die Pflege zweier Hunde. Das Bonner Landgericht soll in dem Fall Recht sprechen.

Tierschützer verlangen vom Land NRW mehr als 27 000 Euro für die Pflege zweier Hunde. Das Bonner Landgericht soll in dem Fall Recht sprechen.

Foto: dpa

Als an Ostersamstag 2012 die Polizei den Hof einer Familienpension in Windeck-Hurst stürmte und einen 44-jährigen Mann wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Handschellen abführte, blieben in seinem Zimmer zwei kleine Chihuahuas bellend zurück. Kurz darauf bekam der Tierschutzverein „THEA“ in Morsbach einen Notruf von der Kreispolizeileitstelle in Siegburg: In einem Pensionszimmer befänden sich zwei herrenlose Hunde, dessen Besitzer wegen Festnahme sich bis auf weiteres nicht mehr kümmern könnte.

Der Anrufer beauftragte die Tierschutzhilfe, die zurückgebliebenen Hunde abzuholen und zu verwahren. Die Tierschützer waren sofort zur Stelle, packten die beiden Chihuahuas in eine Transporttasche, die sie in dem Zimmer vorfanden und nahmen sie in Obhut. Am Ende wurden es – bis zur Freigabe der Tiere im Januar 2016 – fast vier Jahre.

Die Frage, wer in diesem ungewöhnlichen Fall für die Unterbringungskosten der beiden Hunde aufkommt, muss jetzt das Bonner Landgericht klären. Der Tierschutzverein aus Morsbach jedenfalls hält das Land NRW für zahlungspflichtig und hat es auf insgesamt 27 263 Euro für die vierjährige Kost und Logis der Tiere verklagt. Für die Verwahrung der Hunde hätten sie damals einen eindeutigen Auftrag durch einen Mitarbeiter der Polizei bekommen. Ohne diesen behördlichen Auftrag, so die Tierschützer, würden sie keine Tiere nehmen. Zu oft schon seien sie auf den Kosten sitzen geblieben.

Das Land NRW hingegen bestreitet, dass die Tierschutzhilfe den Auftrag hatte, die Hunde über so einen langen Zeitraum zu verwahren. Üblicherweise sei nicht von einer längeren Unterbringung auszugehen. Immerhin sei der erste Verwahrmonat auch vorbehaltlos bezahlt worden.

Der einstige Hundebesitzer konnte sich nicht mehr um seine Chihuahuas kümmern. Seit dem Tag seiner Festnahme sitzt der 47-Jährige im Gefängnis – und wird dort noch eine Weile bleiben. Das Bonner Landgericht hatte ihn 2013 wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Gemeinsam mit seiner heute 45-jährigen Geliebten, die zehn Jahre Haft bekommen hat, hatte er einen Mordanschlag auf ihren damaligen Ehemann verübt. Maskiert war er in die Wohnung des Opfers eingedrungen und hatte dem Mann ins Gesicht geschossen. Eine Ladehemmung der Waffe hatte einen zweiten Schuss und damit den sicheren Tod des 52-jährigen Opfers verhindert.

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