Staatsanwaltschaft Bonn klagt 52-Jährige an Tochter soll im Rhein-Sieg-Kreis mit Beil auf Vater eingeschlagen haben

Rhein-Sieg-Kreis/Bonn · Die Staatsanwaltschaft Bonn hat eine 52-jährige Frau aus dem Rhein-Sieg-Kreis wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie soll mit einem Beil auf ihren Vater eingeschlagen haben. Der Prozess beginnt voraussichtlich im September.

 Eine 52-jährige Frau muss sich ab September wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Bonn verantworten.

Eine 52-jährige Frau muss sich ab September wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Bonn verantworten.

Foto: dpa/Arne Dedert

Mit einem Beil soll eine Tochter im Rhein-Sieg-Kreis immer wieder auf den Kopf ihres Vaters eingeschlagen und ihn damit fast getötet haben. Davon jedenfalls geht die Bonner Staatsanwaltschaft aus, die die 52-Jährige wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt hat. Der Prozess vor dem Landgericht Bonn beginnt voraussichtlich im September. Wie Gerichtssprecherin Patricia Meyer auf Anfrage mitteilte, soll sich der Angriff mutmaßlich am 5. Februar 2021 ereignet haben. Anschließend soll die Tochter den 81-Jährigen schwer verletzt verlassen – und sich in ihre eigene Wohnung zurückgezogen haben. Vater und Tochter lebten damals unter einem Dach.

Der Vater überlebte den Angriff. Er wurde zwei Tage nach der Tat am 7. Februar 2021 mit zahlreichen Kopfverletzungen bewusstlos gefunden. Ein Sohn hatte sich Sorgen gemacht, weil er seinen Vater tagelang nicht erreichen konnte. Er fand den Vater schließlich – nicht ansprechbar – in der Badewanne. Es bestand höchste Lebensgefahr. Wochenlang lag der 81-Jährige auf der Neuro-Intensivstation in der Uniklinik Bonn im Wachkoma. Die Mediziner verzeichneten multiple Verletzungen am Kopf und Gesicht, auch Zähne waren kaputt, Kiefer- und Nasenbein gebrochen.

Angeklagte bestreitet die Tat

Die Tochter, die schnell in Verdacht geriet, bestreitet die blutige Attacke. Der Ankläger jedoch glaubt, dass nur sie die Täterin gewesen sein kann. Weder gebe es ein Anzeichen für einen Suizid, noch für einen gewaltsamen Einbruch. Auch gehöre die Tatwaffe, die Axt, zum Hausrat. Schließlich habe die 52-Jährige auch ein Motiv. Denn das Verhältnis zwischen Vater und Tochter, die seit anderthalb Jahren zusammen in dem Haus lebten, sei ausgesprochen schwierig gewesen. Immer wieder soll es zu heftigen Auseinandersetzungen gekommen sein, so hatten es Zeugen berichtet. Thema soll Geld gewesen sein, auch die Frage, ob sie auszieht. Zuletzt sei zudem das Coronavirus ein Streitthema gewesen. Die Gefahr einer Erkrankung soll der 81-Jährige ernster genommen haben als seine Tochter.

Für den Indizienprozess vor dem Bonner Schwurgericht wurden insgesamt 29 Zeugen benannt, darunter auch die Geschwister der Angeklagten. Allein drei Rechtsmediziner wurden mit verschiedenen Fragen beauftragt, um den Fall aufzuklären. Denn der 81-Jährige konnte bis zur Anklageerhebung nicht befragt werden. In welcher Verfassung er heute ist, ist nicht bekannt. Die Tochter, die nicht in Untersuchungshaft ist, lebt nicht mehr am Tatort. Sie ist aus der Region weggezogen.

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