235 Kunden um 70.000 Euro geprellt Vier Jahre Haft für Online-Betrüger aus Windeck

Bonn/Windeck · Ein 24-jähriger Windecker hat 235 Kunden mit einem real nicht existierenden Elektronik-Shop um 70.000 Euro geprellt. Das Bonner Landgericht schickte den jungen Mann dafür jetzt für vier Jahre hinter Gitter.

 Beim Prozess am Bonner Landgericht: Wegen besonders schweren Betrugs wurde der 24-Jährige (r.) zu vier Jahren Haft verurteilt

Beim Prozess am Bonner Landgericht: Wegen besonders schweren Betrugs wurde der 24-Jährige (r.) zu vier Jahren Haft verurteilt

Foto: Ulrike Schödel

Geld brauchte er und eine lukrative Idee: Ein Online-Shop für preisgünstige elektronische Artikel, so seine Eingebung, das sei im Trend.

Also durchforstete der 24-jährige Windecker die dunklen Seiten des Internets und wurde im sogenannten Darknet fündig: Dort kaufte er eine Software, um einen fiktiven Online-Shop betreiben zu können. Er nannte die Homepage „Winter-Elektronik“ und bot Spielkonsolen, Küchenmaschinen, elektrische Zahnbürsten oder auch Bierzapfanlagen an, die es gar nicht gab. Das Angebot war gleich erfolgreich: 235 Käufer bestellten, zahlten die Ware, bekamen sie aber nie zu sehen. Innerhalb von zwei Monaten betrog er sie um 70.000 Euro.

Jetzt muss der junge Online-Geschäftsmann ins Gefängnis: Das Bonner Landgericht hat den 24-Jährigen wegen besonders schweren Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt. „Dass es Shops im Netz gibt, die es nicht gibt, das ist schon ungeheuerlich und zunehmend eine reale Gefahr im Netz“ befand der Kammervorsitzende der 3. Großen Strafkammer, Klaus Reinhoff, in der Urteilsbegründung. Dabei war der junge Angeklagte, seit vielen Jahren angeblich drogenabhängig, äußerst raffiniert vorgegangen.

Denn auch um die Konten zu eröffnen, ging er „keinesfalls zur Sparkasse“, sondern bestellte im kriminellen Angebot des Darknets einen Personalausweis auf den erfundenen Namen „Sven Winter“, setzte ein Passfoto eines Freundes ein, der ihm auch sonst behilflich war: Der wiederum eröffnete bei verschiedenen Bankinstituten drei Konten.

Ein zweiter Freund erklärte sich bereit, seine eigene Anschrift als Tarnadresse für die Post von „Sven Winter“, den es ja nicht gab, zur Verfügung zu stellen.

Aber über diesen Freund und seine reale Adresse kamen die Ermittler dem Windecker – trotz aller Raffinesse – doch schnell auf die Spur, nachdem die Strafanzeigen der betrogenen Kunden zahlreich eingegangen waren. Der Angeklagte hat auch noch im Prozess bestritten, dass er der Initiator des Internet-Shops war. Er habe auf Anweisungen eines Berliner Unbekannten gehandelt und nur eine Provision von zehn Prozent bekommen, erklärte er. Aber das wurde ihm nicht geglaubt.

Vielmehr habe er gezielt die „Maschine“, die automatisch Bestellungen abwickelte, ins Internet gestellt, um seinen Drogenkonsum und seinen Lebensstil zu finanzieren, hieß es im Urteil. Unter anderem hatte der 24-Jährige sich ein teures Tonstudio gekauft; den Rest des ergaunerten Geldes hatte er schleunigst in Bitcoins (Internetwährung) gewandelt und auf Schwarzkonten gebunkert, um es dem „Zugriff der Verfolgungsbehörden zu entziehen“.

Der Versuch der Verteidigung, wegen der Drogensucht des Angeklagten eine mildere Strafe rauszuschlagen, stieß bei der Kammer auf Unverständnis. Reinhoff im Urteil: „Wer das Hochreck der Programmierung so hinkriegt, kann so eingeschränkt in seiner Steuerungsfähigkeit nicht sein.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort