Streit um Zuständigkeit im Rhein-Sieg-Kreis Wer hat das Sagen wenn es um Verkehrsregelungen geht?

Rhein-Sieg-Kreis · Landrat Sebastian Schuster pocht mit einem Schreiben an die Kommunen auf die Zuständigkeit des Rhein-Sieg-Kreises bei Verkehrsmaßnahmen. Der Sprecher der Bürgermeister im Kreis nimmt das Schreiben gelassen hin.

 Streit um Verkehrskompetenzen gibt es zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und den 19 Städten und Kommunen.

Streit um Verkehrskompetenzen gibt es zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und den 19 Städten und Kommunen.

Foto: GA Grafik

Wenn es um die Einrichtung und den Bau von Tempo-30-Zonen, Radwegen, Zebrastreifen oder Spielstraßen geht, dann ist nicht immer eindeutig, wer zuständig ist. Ist es die jeweilige Kommune, der Kreis, das Land oder gar der Bund? Da sind Konflikte zwischen Behörden fast schon die Regel. Landrat Sebastian Schuster pocht auf die Zuständigkeit des Straßenverkehrsamts des Rhein-Sieg-Kreises.

Per Rundbrief an alle 19 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreises weist er darauf hin, dass „straßenverkehrsrechtliche Entscheidungen Geschäfte der laufenden Verwaltung“ seien und fügt auch einen entsprechenden Paragraphen aus der Gemeindeordnung bei. Seine Behörde sei für die rechtliche Bewertung jeder Einzelmaßnahme zuständig – und diese könne „grundsätzlich nicht durch einen politischen Beschluss ersetzt werden“. Der Landrat bittet, dies den jeweiligen Gremien in den Kommunen mitzuteilen und sich in Zukunft daran zu halten. Schließlich handle es sich da „um eine Rechtsfrage, die grundsätzlich nicht der politischen Willensbildung unterliegt“.

Rheinbachs Bürgermeister Stefan Raetz (CDU), der auch Sprecher all seiner Kolleginnen und Kollegen im Rhein-Sieg-Kreis ist, nimmt das Schreiben gelassen hin. „Solch ein Brief kommt alle vier, fünf Jahre“, meint Raetz und hat auch ein wenig Verständnis für den Landrat. Durchaus mehrten sich vor allem vor Kommunalwahlen naturgemäß Anträge zu Verkehrsmaßnahmen aus den Fraktionen. „Es gibt tatsächlich nichts in den politischen Gremien, über das länger und kontroverser diskutiert wird, als Verkehrsthemen“, sagt Raetz, der „selbstverständlich“ den Brief aus Siegburg an die Fraktionen weiterleiten werde. „Aber es wird nichts nutzen.“

Thema Verkehr sorgt für großes

Interesse bei Bürgern

Zudem halte er nichts davon, diese Themen grundsätzlich auszuklammern, zumal sich die Bürgerschaft gerade bei Problemen um Verkehrssicherheit besonders stark einbringe. Und das sei gut so. „Ich habe mit meinen Schreiben in meiner Funktion als Aufsichtsbehörde – wie auch in der Vergangenheit immer wieder in unregelmäßigen Abständen oder auch anlassbezogen – die kreisangehörigen Städte auf die geltende Rechtslage zu verkehrsrechtlichen Entscheidungen hingewiesen“, verteidigt Landrat Schuster sein Schreiben. Raetz‘ Hinweis, dass sich die Bürgerschaft gerade beim Thema Verkehrssicherheit besonders stark einbringe, „teile ich absolut“, sagt Schuster dem GA. „Auch mein Straßenverkehrsamt erhält zahlreiche Anträge, Hinweise und Anregungen zur Verbesserung beziehungsweise Erhöhung der Verkehrssicherheit, die uns wertvolle Hinweise liefern.“

Der Rheinbacher Bürgermeister betont: „Wir Verwaltungsleute müssen diese Diskussionen aushalten, und es ist unsere Aufgabe darzulegen, was möglich ist und was nicht. Denn diese Diskussionen haben ja auch etwas mit dem basisdemokratischen Heranführen an Entscheidungen zu tun.“ Und wenn es um Sicherheitsfragen im Straßenverkehr gehe, dann müsse man das auch ernst nehmen.

Raetz kritisiert auch so manches Vorgehen aus fernen Behörden, die eine Entscheidung vom Schreibtisch her fällten. „Das ist einfacher, als sich vor die Bürger hinzustellen und ihnen zu erklären, warum die Fachaufsicht eine Maßnahme untersagt.“ Für Raetz und seine Kollegen stehe weiterhin fest, dass sie sich nicht ihre Möglichkeiten komplett aus der Kreisverwaltung wegnehmen lassen. „Bei allem Verständnis für einheitliche Regeln über Straßenbreite und Radwegeplanung: Wir sind diejenigen vor Ort, die die jeweils spezifische Lage am besten beurteilen können“, sagt Raetz.

Konflikt wegen Ortsdurchfahrt

mit Tempo 30

Zurzeit gibt es linksrheinisch beispielsweise einen Konflikt in zwei Kommunen: Während die Rheinbacher für die Ortsdurchfahrt in Wormersdorf ein Tempo-30-Limit festgelegt haben, wird dies in der Meckenheimer Kommune Altendorf-Ersdorf abgelehnt. Klar, dass die Bürger in Altendorf-Ersdorf das so nicht hinnehmen wollen. Um die Situation zu befrieden, fordert der Kreis nun, die Durchfahrtsstraße in Wormersdorf wieder auf Tempo 50 hochzustufen. Raetz: „Und da sage ich eindeutig: Nein!“

Im Kreistag empört sich vor allem Frank Kemper von den Linken über das Schreiben Schusters: „Würden die Kommunen dem Landrat folgen, so könnten sie ihre Verkehrsausschüsse abschaffen. Doch dafür gibt es gar keine Rechtsgrundlage.“

„Solche Hinweise und Briefe sind in der Sache nicht dienlich“, sagt Dietmar Tendler, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. „Ich erwarte vom Landrat, dass er sich mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern abspricht. Solche Themen können nur gemeinsam gelöst werden.“ Lösungen seien nur in regionaler Zusammenarbeit machbar. „Auch wir Kreispolitiker sind ja auf die Hinweise aus den Kommunen bei unseren Entscheidungen angewiesen.“ Als Beispiel nennt Tendler die jüngste Entscheidung, Schnellbusse in den ländlichen Kommunen einzuführen. „Das ging nur, weil alle an einem Strang gezogen haben.“

Schuster betont, dass es ihm gar nicht darum ging, irgendwelche Kompetenzen zu beschneiden: „Selbstverständlich ist es den politischen Vertretungen grundsätzlich unbenommen, verkehrsrechtliche Themen aufzugreifen beziehungsweise sich damit zu befassen. Politische Diskussionen in den Gremien können die verwaltungsseitige Entscheidungsfindung sogar unterstützen. Die nach rechtlicher Prüfung zu treffende abschließende Entscheidung obliegt allerdings der Straßenverkehrsbehörde und nicht den politischen Gremien.“

Aktueller Auslöser seines Briefes war und ist die Tatsache, dass – auch in der letzten Zeit häufig – primär politische Entscheidungen getroffen wurden“, so der Landrat. Dabei handelte es sich im Fall der Tempobeschränkungen um eine Rechtsprüfung, die „unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes geklärt werden muss und als Geschäft der laufenden Verwaltung keiner politischen Willensbildung unterliegt. Auf diese klare Rechtslage habe ich in meinem Schreiben erneut aufmerksam gemacht.“

Zweifel an der Rechtmäßigkeit

 politischer Beschlüsse

Der Kreis ist laut Schuster immer wieder mit einem „gravierenden praktischen Problem“ konfrontiert: „Die Straßenbaulastträger, in der Regel der Landesbetrieb Straßenbau NRW, weigern sich, politisch gefasste Beschlüsse umzusetzen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Das wiederum führt dazu, dass meinem Straßenverkehrsamt diese Fälle als Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Daraus resultieren häufig rechtliche Beanstandungen und im besten Fall langwierige Nachbesserungen.“

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