Einbruchsversuch in Spielsalon in Troisdorf Mildes Urteil für reumütigen Einbrecher

SIEGBURG · Seine Reue rechnete das Gericht einem 42-Jährigen an, der versucht hatte in einen Troisdorfer Spielsalon einzubrechen. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe und Geldbuße verurteilt.

 Zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldbuße verurteilte das Siegburger Amtsgericht einen 42-Jährigen, der versucht hatte in einen Troisdorfer Spielsalon einzubrechen.

Zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldbuße verurteilte das Siegburger Amtsgericht einen 42-Jährigen, der versucht hatte in einen Troisdorfer Spielsalon einzubrechen.

Foto: dpa

Ja, bekannte der Angeklagte, er habe Mitte Juni 2016 versucht, in einen Spielsalon in Troisdorf einzubrechen und dort irgendetwas Verwertbares zu stehlen. Aber jetzt sei sein Leben in Ordnung und auf geraden Wegen und er habe eine Strafe verdient. Die bekam er auch von Richterin Elisabeth Signing Fosso: sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, plus einer Geldbuße von 1000 Euro, zu zahlen an „Ärzte ohne Grenzen“.

Angeklagt war der Mann wegen Diebstahls mit einem gefährlichen Werkzeug. In der Nacht des 16. Juni 2016 hatte er nach eigener Aussage in der Spielhalle gespielt und dabei Geld verloren. Schließlich sei er nach Hause gegangen, habe dort Alkohol getrunken und sei etwa zwischen 23 und 24 Uhr wieder zu der Spielhalle zurückgegangen. Die war inzwischen verschlossen. Mit einem Schraubendreher versuchte er dann, die Eingangstür aufzuhebeln. Dabei wurde er von einem Zeugen beobachtet, der die Polizei verständigte.

Auf frischer Tat ertappt

Die Beamten kamen dann auch zügig und konnten den Mann auf frischer Tat festnehmen. Bei einer Körpervisite fanden die Polizisten ein Teppichmesser und zwei Küchenmesser. Er wisse gar nicht, wieso er die Schneidwerkzeuge bei sich getragen habe, erklärte der Angeklagte. Damals sei er ohnehin schlecht drauf gewesen. Sein Vater sei verstorben, er habe Probleme mit Drogen gehabt und seinerzeit ein „neues Leben“ in Deutschland gesucht.

Das will der Mann mittlerweile gefunden haben, berichtete der Angeklagte. Denn auf den Rat seiner Mutter hin habe er geheiratet, und jetzt „geht es“. „Es geht an mein Herz, dass ich die Tat begangen habe“, zeigte er sich dem Gericht gegenüber reumütig. Das kam auch bei der Staatsanwaltschaft gut an. Die Anklagebehörde glaubte zwar nicht „das Unwissen wegen der Messer“, aber weil der Angeklagte seit drei Jahren verheiratet ist und einer geregelten Arbeit nachgehe, sei die Sozialprognose gut. Eine Haftstrafe von acht Monaten und zwei Wochen, ausgesetzt zur Bewährung, sei daher angemessen.

Geständnis, Reue und das inzwischen geradlinige Leben überzeugten schließlich auch das Gericht. Es hielt die Haftstrafe unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, legte aber noch das Bußgeld obendrauf.

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