Rettungsdienste Ministerium hält Abwarten für vertretbar

RHEIN-SIEG-KREIS · Das Landes-Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, das jüngst eine Mitteilung zur Novellierung des Rettungsgesetzes in NRW an die Träger der Rettungsdienste schickte, bewegt sich zwischen Entscheidungen europäischer Institutionen.

Auf der einen Seite steht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes von 2010, laut der Kreise und Städte die rettungsdienstlichen Leistungen nicht mehr einfach örtlichen Hilfsorganisationen übertragen dürfen, sondern europaweit ausschreiben müssen. Auf der anderen Seite gibt es auf europäischer Ebene deutliche Signale, diese Regelung wieder zu ändern und das Rettungswesen von der Ausschreibungspflicht zu befreien.

Dazwischen bewegt sich das Landes-Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, das jüngst eine Mitteilung zur Novellierung des Rettungsgesetzes in NRW an die Träger der Rettungsdienste schickte.

In dem Schreiben teilt Dorothea Prütting, Leiterin der Abteilung Gesundheit im Ministerium, den Trägern des Rettungsdienstes mit, dass sie es für vertretbar halte, wenn vor dem Hintergrund der bevorstehenden Veränderungen das Ausschreibungsverfahren ausgesetzt werde. Allerdings verweist Prütting auch auf bestehende gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen, die zwingende Gründe darstellen, das Verfahren aufrecht zu erhalten.

"Eben diese zwingenden Gründe treffen zu, da wir uns an die derzeitige Gesetzeslage halten müssen. Demnach sind wir als öffentlicher Auftraggeber zur Ausschreibung verpflichtet", erläuterte Dirk Kassel, Sprecher des Rhein-Sieg-Kreises, auf Anfrage. "Tun wir es nicht, drohen Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe." Der Kreis bleibt bei seiner Entscheidung, die rettungsdienstlichen Leistung auszuschreiben.

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