Bürgerbeteiligung Mühsamer Kampf gegen Lärm in Sankt Augustin

Sankt Augustin · Bis zum 15. Februar können sich Bürger an der Planung der Stadt Sankt Augustin beteiligen. Doch das Verfahren sei ernüchternd, sagt ein Verkehrsplaner.

 Anwohner der Bonner Straße am Ortseingang von Mülldorf müssen derzeit noch tags wie nachts zu viel Straßenlärm hinnehmen.

Anwohner der Bonner Straße am Ortseingang von Mülldorf müssen derzeit noch tags wie nachts zu viel Straßenlärm hinnehmen.

Foto: Thomas Heinemann

Das Leben in Europa wird immer lauter, und Umgebungslärm zählt zu den wichtigsten umweltbedingten Gefahren für die körperliche und psychische Gesundheit und das Wohlbefinden. So hat die Weltgesundheitsorganisation WHO im Oktober 2018 in Basel bei der Vorstellung ihrer neuen Leitlinien das steigende Risiko gesundheitlicher Auswirkungen von Lärm auf den Punkt gebracht und eine flächendeckende Betrachtung von Lärmquellen einschließlich relativ neuer wie Freizeitlärm oder dem Lärm von Windenergieturbinen gefordert. In der Praxis ist das für Kommunen wie die Stadt Sankt Augustin, die derzeit die dritte Stufe ihrer Lärmaktionsplanung durchführt und zur Bürgerbeteiligung aufgerufen hat, kaum durchführbar.

Bei den Maßnahmen zum Schutz vor dem Lärm von Autobahnen, Landesstraßen, Kreisstraßen, Flugzeugen und Eisenbahn hat es die Stadt mit einer Vielzahl von Akteuren zu tun, die in der Regel erst dann tätig werden, wenn sie es aufgrund gesetzlicher Grundlagen auch müssen.

Die Grundlagen hierfür hat die europaweiten EG-Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2002 geschaffen, die im Jahr 2005 mit einem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie und ab 2006 mit der Verordnung über die Lärmkartierung in nationales Gesetz überführt wurde. Zwischenzeitlich wurde auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz angepasst.

Kreisstraßen fallen aus der Planung raus

Es spricht von „Lärmproblemen“ dann, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern und anderen schutzwürdigen Gebäuden ein Durchschnittslärmpegel von 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht erreicht oder überschritten wird. Zumindest rechnerisch und im Durchschnitt, erklärt Matthias Hennig, Verkehrsplaner im Fachdienst Planung und Liegenschaften der Stadt Sankt Augustin: „Grundsätzlich wird Lärm in der Planung berechnet, nicht gemessen, und immer eine Durchschnittslärmbelastung ermittelt. Spitzen, etwa durch besonders laute Autos oder Züge, werden darin nicht erfasst.“

Im Lärmaktionsplan der Stadt spielten Züge zudem keine entscheidende Rolle, da das Eisenbahnbundesamt eine eigene Lärmaktionsplanung ausschließlich für den Bereich Schiene vorgenommen und abgeschlossen habe. Hinzu komme, dass beim Straßenverkehr ohnehin nur Straßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen jährlich erfasst würden, Kreisstraßen somit also aus der Planung rausfallen. Erschwert werde das Thema dadurch, dass die von der EU-Richtlinie vorgegebene Berechnungsgrundlage sich von der Berechnung des Landesbetrieb Straßen.NRW für ihre Straßen aufgrund eigener Modelle im Ergebnis oft unterschieden, berichtet der Verkehrsplaner aus der Praxis.

Überschreitungen bei Tages- und Nachtlärm

Dass es Handlungsbedarf in Sachen Lärm gibt, zeigt die dritte Stufe des nun 83 Seiten starken Lärmaktionsplans, der auf der Internetseite der Stadt abgerufen werden kann, auf den ersten Blick: In der Übersichtskarte und den nachfolgenden Detailanalysen für Straßenabschnitte im Stadtgebiet stechen die Überschreitungen der nächtlichen Grenzwerte durch Straßenlärm der Autobahn 59 im Bereich des Fasanenwegs und rund um den Bahnhof Menden ebenso ins Auge wie entlang der Autobahn 560 an den nördlichsten Wohngebäuden von Menden. Vom Tages- und Nachtlärm gebeutelt sind laut Untersuchung auch Häuser entlang der Frankfurter Straße in Buisdorf.

Überschreitungen bei Tages- und Nachtlärm gibt es ebenfalls an Häusern entlang der Pleistalstraße in Birlinghoven, während im schmalen Ortseingang der Bonner Straße in Mülldorf nahezu alle Häuser zu jeder Tageszeit unter zu viel Straßenlärm zu leiden haben. Prinzipiell könne man dagegen auch etwas tun, wie der Lärmaktionsplan in einem Maßnahmenkatalog vorschlägt: Lärmoptimierte Asphaltdecken, Lärmschutzwände, zeitliche oder generelle Reduzierungen im Schwerlastverkehr, Verdrängungen oder Lenkungen des Durchgangsverkehrs seien ebenso möglich wie die Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen an Wohn- und Schlafräumen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen in betroffenen Ortslagen.

„Jede Eingabe ist wichtig“

Das ganze Verfahren der Bürgerbeteiligung sei ausgerechnet beim wichtigen Thema Lärm für die Bürger auf den ersten Blick ernüchternd, sagt Verkehrsplaner Matthias Hennig: „Die Bürger werden sensibilisiert, machen sich Gedanken, schreiben uns und erhalten in der Folge ein Schreiben zurück, dass wir im Prinzip nichts machen können, weil in vielen Fällen die Grenzwerte nicht überschritten werden.“

Tatsächlich mache dennoch jede Eingabe Sinn, betont Hennig: „Wir nehmen wirklich jede Eingabe wahr und auch ernst. Die Stadt wird die Eingaben dann zusammengefasst der Politik vorlegen, die darüber und über entsprechende Maßnahmen beraten kann.“ Sämtliche Eingaben würden auch an die zuständigen Stellen wie etwa den Landesbetrieb Straßen.NRW gesendet, um hier mit Nachdruck auf Probleme aufmerksam zu machen, sagt Hennig: „Jede Eingabe ist daher wichtig und keine Eingabe vergebens, weil sie der Stadt und der Politik in der Begründung hilft.“

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