Kein Handel nachweisbar Mutter und Tochter wegen Drogenbesitz angeklagt

Siegburg/Troisdorf · Einer 58-jährige Troisdorferin und ihrer 20-jährigen Tochter wurde vorgeworfen, gemeinsam mit Marihuana, Amphetamin und Ecstasy gedealt zu haben. Vor dem Siegburger Amtsgericht konnte der Handel jedoch nicht nachgewiesen werden.

 Eine Mutter und ihre Tochter mussten sich vorm Siegburger Amtsgericht wegen Drogenbesitzes verantworten. (Symbolbild)

Eine Mutter und ihre Tochter mussten sich vorm Siegburger Amtsgericht wegen Drogenbesitzes verantworten. (Symbolbild)

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Angeklagten mussten sich wegen unerlaubten Handelstreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Die Tochter räumte den Besitz von Marihuana ein, die Mutter den von Amphetamin. Beide gaben jedoch an, die Drogen nur für den Eigenkonsum besessen zu haben – den Handel bestritten sie. Die 58-Jährige war im vorigen Jahr zusammen mit dem ehemaligen Freund der Tochter auf dem Kölner Hauptbahnhof zwei Polizeibeamten aufgefallen, weil beide offensichtlich vor den Polizisten das Weite suchten. Da die Beamten außerdem Marihuana-Geruch wahrnahmen, kontrollierten sie das Duo und wurden fündig.

Die Angeklagte bejahte die Frage, ob sie Zuhause weitere Drogen habe, und erklärte sich mit einer Wohnungsdurchsuchung einverstanden. In der Wohnung trafen die Beamten die Tochter der Troisdorferin an. Dort fanden sie auch weitere Mengen Marihuana und Amphetamin sowie diverse Gegenstände, die Spuren von Amphetamin aufwiesen. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft befand Richter Ulrich Feyerabend die 20-Jährige des unerlaubten Besitzes von Marihuana für schuldig, ordnete aber statt einer Strafe eine Intensivmaßnahme an. Die junge Frau hatte eingeräumt, damals große Mengen Marihuana konsumiert und die Schule abgebrochen zu haben, bis heute lebe sie von kleinen Gelegenheitsjobs.

Drogendeal nicht nachweisbar

„Die Maßnahme ist zum Strukturieren gedacht, damit Sie irgendwann auf eigenen Beinen stehen können“, so Feyerabend, der der Tochter eine positive Entwicklung attestierte. Da bei der Mutter, die nach eigenen Angaben seit 30 Jahren amphetaminabhängig ist, keine verkaufsüblich abgepackten Drogen gefunden wurden und sie auch nicht beim Verkauf erwischt worden war, sah der Richter auch bei ihr den Handel mit Drogen als nicht nachweisbar. Trotzdem sei er davon überzeugt, dass die Drogen nicht allein dem Eigenverbrauch gedient hätten: „Ein Teil war sicher auch für den Verkauf bestimmt.“

Dafür spreche der Fund von über 400 Euro in kleinen Scheinen sowie die Menge Amphetamin, „die 600 Konsumeinheiten entspricht. Das ist mit Bezug von Hartz4 nicht zu finanzieren“, verdeutlichte er der seit zwei Jahren arbeitslosen Frau. Der Richter verurteilte sie zu einem Jahr Haft auf Bewährung und stellte sie unter Aufsicht eines Bewährungshelfers. Zusätzlich untersagte Feyerabend der Angeklagten den Drogenkonsum und ordnete regelmäßige Drogensreenings an. „Jeder weitere Konsum stellt eine Straftat dar“, und verstoße gegen die Bewährungsauflagen, ermahnte er sie.

Unangenehm kann es noch für den jungen Mann werden, der in Köln mit der Angeklagten kontrolliert wurde und als Zeuge geladen war. Er verneinte die Frage des Gerichts, ob er vom Drogenkonsum seiner Begleiterin gewusst habe. Obwohl ihn der Richter eindringlich darauf hinwies, dass eine Falschaussage strafrechtliche Konsequenzen für ihn bedeute, blieb er bei seiner Aussage.

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